Tagesheiliger:
13. Mai - Hl. Robert Bellarmin
Robert Bellarmin wurde am 4. Oktober 1542 zu Montepulciano in der Toskana geboren. Sein frommer, gelehrter Oheim war der spätere Papst Marcellus II. (1555), der leider nur zweiundzwanzig Tage lang amtierte.
Seine Ausbildung erhielt Robert Bellarmin am Jesuitenkolleg von Montepulciano. In Rom wurde er 1560 in die Gesellschaft Jesu (s. 31.7.) aufgenommen. Er unterrichtete in Florenz und im piemontesischen Mondovi Philosophie und Rhetorik, bevor er 1567 sein Theologiestudium aufnahm, das er in Padua begann und in dem zu den spanischen Niederlanden gehörenden Löwen abschloß.
Nach der Priesterweihe 1570 blieb der Heilige für sechs Jahre in Löwen als Prediger und Theologie-Professor. Neu für die damalige Zeit war sein Unterricht in der hebräischen Sprache. Robert Bellarmin wurde als Theologe über die Landesgrenzen hinaus bekannt.
Nach der Zeit in Löwen unterrichtete der hl. Robert Bellarmin Kontroverstheologie am Collegium romanum der Jesuiten, das heute Gregoriana genannt wird. Papst Gregor XIII. (1572 - 1585) hatte ihn dorthin berufen. 1592 wurde der Heilige zum Rektor des Römischen Kollegs ernannt. In den aus seinen Vorlesungen hervorgegangenen, schriftlichen Werken verteidigte der Heilige die katholische Wahrheit gegen die protestantische Irrlehre in glänzender Weise. - Während seiner Tätigkeit an der Hochschule, lernte der hl. Robert Bellarmin auch den hl. Aloisius Gonzaga (21.6.) kennen, der dort ausgebildet wurde. Ihm wurde Robert Bellarmin ein geistlicher Vater.
Von 1594 bis 1597 lebte der Heilige nicht in Rom, da er zu dieser Zeit von Neapel aus eine Ordensprovinz der Jesuiten verwaltete. Doch dann rief Clemens VIII. (1592 - 1605) ihn zurück nach Rom, wo Robert Bellarmin nun als päpstlicher Theologe wirkte. In dieser Zeit gab er 1597 seinen Kleinen und 1598 seinen Großen Katechismus (vgl. 27.4.) heraus. Der Kleine Katechismus Robert Bellarmins erlebte etwa vierhundert Auflagen und wurde in sechsundfünfzig Sprachen übersetzt.
1602, drei Jahre nach seiner Erhebung zum Kardinal, wurde der Heilige von Papst Clemens VIII. als Erzbischof nach Capua versetzt. Der Grund für seine Entfernung aus Rom war der sog. Molinaristische Streit, in dem Robert Bellarmin eine theologische Position vertrat, die Clemens VIII. unrichtig zu sein schien. In Capua war der hl. Robert Bellarmin bald überaus beliebt, denn er kümmerte sich sehr um das Seelenheil der ihm Anvertrauten, aber auch um ihre irdischen Nöte. - Den hl. Robert Bellarmin selbst zeichnete stets größte Bescheidenheit aus; arm und in Selbstentsagung lebte er. Befreundet war er mit heiligen Zeitgenossen, mit Franz von Sales (29.1.) und Philipp Neri (26.5.).
Der Molinaristische Streit entstand im Anschluß an die Veröffentlichung eines theologischen Werkes über Gottes Vorherwissen hinsichtlich der freien Handlungen vernünftiger Geschöpfe, das von Ludwig Molina, einem Ordensbruder des hl. Robert Bellarmin, verfaßt und 1588 herausgegeben worden war. Von seiten der Dominikaner wurde moniert, daß die darin vertretene Lehre die menschliche Freiheit auf Kosten der göttlichen Allursächlichkeit überbetone. Doch der hl. Robert Bellarmin und der jesuitische Ordensgeneral Claudio Aquaviva (1581 - 1615) verhinderten mehrmals eine Zensurierung der molinistischen Lehre. Sie wiesen ihrerseits darauf hin, daß die dominikanische Hervorhebung der göttlichen Allursächlichkeit die menschliche Freiheit aufzuheben drohe. - Der Streit endete 1607 damit, daß Papst Paul V. (1605 - 1621) beiden Seiten die gegenseitige Verketzerung untersagte. Die jesuitische wie die dominikanische Position waren damit anerkannt.
Nach dem Tode Clemens’ VIII. wurde St. Robert Bellarmin 1605 nach Rom zurückgerufen. Er war nun Mitglied mehrerer päpstlicher Kongregationen, übrigens auch ab 1607 Administrator seiner Heimatstadt Montepulciano.
Als das irdische Leben Robert Bellarmins zu Ende ging, traten Papst Gregor XV. (1621 - 1623) und die Kardinäle ans Sterbelager des Heiligen. Am 17. September 1621 verschied er zu Rom. - Am 13. Mai 1923 wurde er unter Papst Pius XI. (1922 - 1939) selig- und sieben Jahre darauf heiliggesprochen.
s 10,22-30.
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