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Ist der Impfstoff gegen Covid-19 moralisch unbedenklich?

in Diskussionsplattform Pius-Bruderschaft 12.12.2020 19:58
von Blasius • 3.821 Beiträge



Saint Louis soignant les pestiférés, Louis Testelin l’Aîné

Während mehrere Hersteller die bevorstehende Entwicklung eines Impfstoffs gegen Covid-19 ankündigen, kursieren verschiedene Gerüchte über diese Produkte mit der Hypothese, dass eine moralische Erlaubtheit praktisch ausgeschlossen sei.

Die pharmazeutische Situation ist äußerst komplex und entwickelt sich sehr schnell weiter. Bis heute sind nicht weniger als 32 verschiedene Impfstoffe in Entwicklung, die auf vier verschiedenen Entwicklungsmethoden basieren.

Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit der Antwort auf diese moraltheologische Frage: Ist es auf der konkreten Grundlage der Funktionsweise eines Impfstoffs und der Art seiner Zubereitung möglich, einen dieser Impfstoffe zu verwenden, ohne eine Sünde zu begehen?

Es steht jedem frei, seine Meinung zu haben über die Herkunft von Covid-19, über die Art und Weise, wie damit umgegangen wird, über die Impfpolitik dieses oder jenes Landes, über Impfungen im Allgemeinen; aber all diese Elemente ändern nichts an der hier gegebenen moraltheologischen Schlussfolgerung.

Dieser Artikel besteht aus den drei Teilen, die notwendig sind, um das getroffene moral­theologische Urteil zu verstehen.

Saint Sébastien soigné par sainte Irène, Georges de La Tour



Einführung in die Impfung
Grundgedanken zum Impfen

Die Idee, den Körper gegen die schädliche Wirkung von Giften oder Infektionserregern zu immunisieren, ist nicht neu. Sie geht möglicherweise auf König Mithridates (132 - 63 v. Chr.) zurück. Man berichtet, dass er kleine Mengen an Gift eingenommen hat, um sich eine Art Gewöhnung anzueignen. Diese Idee findet sich heute in der Desensibilisierung wieder, die darauf abzielt, unangemessene Reaktionen bei Allergikern zu minimieren. Der Mensch wird mit immer größeren Mengen an Substanzen, auf die er empfindlich reagiert, in Kontakt gebracht, um schließlich die allergische Reaktion auf diese Substanzen zu unterdrücken.

Bei der Impfung ist der Mechanismus anders. Er besteht darin, einen infektiösen Erreger ganz oder in Teilstücken zu verabreichen, um eine Abwehrreaktion des Immunsystems zu provozieren und es ihm damit zu ermöglichen, bei einer realen Konfrontation mit dem Erreger diesen wiederzuerkennen und abzutöten.

Eine erste wichtige Schlussfolgerung muss daraus gezogen werden. Die Impfung macht sich lediglich eine Eigenschaft des menschlichen oder tierischen Körpers zunutze: seine so genannte Immunität, d.h. die Fähigkeit, sich aktiv gegen fremde Erreger zu wehren, die ihn angreifen. Wenn ein Patient also mit dem Tuberkulose-Bazillus infiziert ist und die Erkrankung ausheilt, ist er gegen eine neue Infektion immun: Es handelt sich um eine natürliche Immunität. Wenn ein anderer Proband mit BCG (Bacillus Calmette-Guérin) geimpft wird, das von einem unschädlich gemachten Tuberkulose-Bazillus stammt, entwickelt er ebenfalls eine Immunität, die durch Impfung erzeugt wird: es handelt sich um eine induzierte Immunität, die gegen den Tuberkulose-Bazillus wirksam ist.

Diese Immunität bzw. Abwehrfähigkeit, ist in ihrem Wesen natürlich: nur die Art und Weise, wie sie hergestellt wurde, unterscheidet sich. Diese induzierte Immunität ist oft weniger langanhaltend, weil die hervorgerufene Abwehrreaktion geringer ausfällt als bei einer durchgemachten Krankheit.

Verschiedene Arten von Impfstoffen
Bisher konnten Impfstoffe in zwei Kategorien eingeteilt werden: attenuierte Lebendimpfstoffe und inaktivierte Impfstoffe.

Im ersten Fall wird der infektiöse Erreger zunächst so modifiziert, dass er unschädlich gemacht wird, aber seine Antigenität, d.h. seine Fähigkeit, eine Immunantwort hervorzurufen, beibehält. Der Fall von BCG ist typisch für diese Methode. Das Immunsystem greift den Impfstofferreger an und wird sich später an seinen Angriff erinnern: Es kann sich dann gegen einen Angriff des wirklichen Infektionserregers verteidigen.

Diese Art der Impfung ist jedoch bei immungeschwächten Personen – deren Immunsystem eingeschränkt funktioniert – kontraindiziert, weil dann die Gefahr einer echten Infektion besteht. Dies war beispielsweise bei der Pockenimpfung der Fall und führte zu wahren Dramen.

Im Falle von inaktivierten Impfstoffen wird der Erreger abgetötet; er kann ganz oder teilweise verabreicht werden. Unter ihnen ist der Tetanus-Impfstoff ein Sonderfall: Er verwendet nicht den Erreger der Infektion, sondern das Gift, das er produziert, und das gefährlich und sogar tödlich ist. Dieses Toxin wird vor der Verabreichung entgiftet, so dass es keine Gefahr mehr darstellt, aber seine antigene Kraft behält.

Hier wären auch die sogenannten proteinbasierten Impfstoffe zu nennen: Der Impfstoff besteht nur aus Proteinen der Virushülle oder aus der gesamten Hülle des Virus, die von ihrem Inhalt befreit ist.

Eine andere Variante besteht darin, für den Menschen unschädliche Viruspartikel (virale Vektoren) zu verwenden, um den Impfstoff in sein zelluläres Ziel einzubringen.

Synthetische Impfstoffe

In den letzten zehn Jahren wurde ein neuer Impfstofftyp entwickelt. Er wurde zuerst für Krankheiten wie Ebola oder Zika in Betracht gezogen. Die Idee wurde für den Impfstoff gegen Covid-19 wieder aufgegriffen.

Wie alle Lebewesen enthält das Covid-19-Virus genetisches Material, das aus Ribonukleinsäure (RNA) besteht. In Lebewesen kann RNA in verschiedenen Formen existieren: mRNA (Messenger-RNA), die Informationen von der DNA im Zellkern zu den Anwendersystemen überträgt; tRNA (Transfer-RNA), welche die nach dem mRNA-Code zusammenzusetzenden Elemente bereitstellt; rRNA (ribosomale RNA), aus der die Ribosomen, die „Fabriken“ zur Herstellung von Eiweißen, bestehen.

Die Idee des synthetischen Impfstoffs besteht darin, einen kleinen Teil des betreffenden Virus in Form einer mRNA zu kopieren. Der im Fall von Covid-19 gewählte Teil ist der, welcher das Spike-Protein kodiert, ein Element, das es dem Virus ermöglicht, in die Zellen einzudringen.

Diese Impfstoff-mRNA wird dem Probanden verabreicht und gelangt in eine Zelle, wo sie sich vermehrt. Wenn sie die Zelle verlässt, wird sie als fremdes Element aufgefasst und vom Immunsystem zerstört. Infolgedessen erwirbt der Proband eine induzierte Immunität, die es ihm ermöglicht, eine tatsächliche Covid-19-Infektion zu bekämpfen.

Der Vorteil dieser Methode liegt in der Geschwindigkeit der Entwicklung. Tatsächlich wenden die beiden Laboratorien, die bereits sehr zufriedenstellende Ergebnisse mit einem COVID-19-Impfstoff veröffentlicht haben, diese Methode an. Das russische Labor Gamaleya stellt auf ähnliche Weise einen Impfstoff her, verwendet aber einen „Vektor“, d.h. ein für den Menschen unschädliches Virus, um das RNA-Fragment einzubringen. Dies könnte ein moralisches Problem aufwerfen, das im Folgenden erörtert werden soll.

Zubereitung der Impfstoffe

Die Herstellung eines Impfstoffs erfolgt in drei Phasen: Entwicklung, Herstellung und Laborversuche. Während dieser drei Entwicklungsstadien können moralische Schwierigkeiten auftreten.

Es sei gleich angemerkt, dass die Impfstoffe gegen bakterielle Krankheiten hier außer Frage stehen. In ihrem Fall besteht das Nährmedium, in dem sich „Impfbakterien“ vermehren, nur aus einer Reihe von Nährstoffen: Glukose, Wasser, Kalzium usw.

Im Falle von viralen Impfstoffen besteht die Schwierigkeit darin, dass für jeden der drei Schritte der Herstellung eine Viruskultur erforderlich sein kann, für die ein Umfeld aus lebenden Zellen benötigt wird, innerhalb derer sich das Impfvirus vermehren muss. Im besonderen Fall der synthetischen Impfstoffe ist dies nur für die Testphase der Fall.

Entsprechende Hersteller verwenden hierfür drei Arten von Zellen: Zellen, die aus menschlichen oder tierischen Organen stammen; kontinuierliche Zelllinien1, die oft krebsartigen Ursprungs sind und sich fast unbegrenzt vermehren; und menschliche embryonale Zellen, die sich ebenfalls sehr lange vermehren.

Menschliche embryonale Linien

Unter den letzteren gibt es derzeit mindestens drei Linien, die auf einen Fötus, der abgetrieben wurde, zurückzuführen sind: die HEK-293-Linie, abgeleitet von einem 1972 in den Niederlanden abgetriebenen Fötus, die MRC-5-Linie, abgeleitet von einem 1966 in England abgetriebenen Fötus, und die Per.C6-Linie, abgeleitet von einem 1985 in den Niederlanden abgetriebenen Fötus.

Die Verwendung von Zellen, die von abgetriebenen Föten stammen, zur Herstellung von Impfstoffen ist daher seit den 1960er Jahren in Gebrauch und hat bereits zur Entwicklung verschiedener Impfstoffe geführt, z.B. gegen Röteln, Windpocken, Hepatitis A und Herpes.

Bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen Covid-19 werden diese Zellen verwendet, um entweder virale Vektoren (Adenovirus) zu produzieren, die den Impfwirkstoff transportieren, oder das Coronavirus-Spike-Protein, das eine Immunantwort hervorruft.

Pharmazeutische Unternehmen verwenden leider vorzugsweise Zellen von Föten und weniger Zellen aus erwachsenen Organismen, da diese nicht mehr eine entsprechende Teilungsfähigkeit besitzen und bereits genetische Fehler aufweisen. Auch ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass fetale Zellen mit Viren oder Bakterien kontaminiert sind.

Moralische Probleme bei der Verwendung von Zelllinien, die von abgetriebenen Föten stammen
Die Frage ist, ob es möglich oder in einigen Fällen sogar erforderlich ist, einen Impfstoff zu verwenden, der auf von Abtreibungen stammenden Zellen gezüchtet wurde.

Das Verbrechen der Abtreibung ist so abscheulich und heute so weit verbreitet, dass diese Frage auf den ersten Blick unnötig erscheinen mag; spontan antwortet der Katholik: nein.

In Wirklichkeit kann sich das Problem als äußerst heikel erweisen. Unter besonderen Umständen ist man nämlich mit so schwerwiegenden Pflichten konfrontiert, dass es zu einem echten Gewissenskonflikt kommen kann. In diesen schrecklichen Dilemmata ist die Unterstützung der Moraltheologie unerlässlich, um die Situation gründlich zu untersuchen und das auszuführende Gute zu erkennen.

Vorbemerkungen
Es ist anzumerken, dass fötale Zellen nicht mit dem Impfstoff injiziert werden, wie einige Leute glauben: sie werden nur dazu verwendet, Viren zu züchten, und werden tatsächlich von Viren zerstört, so wie infizierte Zellen bei einem Patienten zerstört werden. Dies ändert übrigens nichts am moralischen Problem.

Zu beachten ist auch, dass nicht die Verwendung der Fötuszellen selbst schuldbar ist, denn sie hätten auf erlaubte Weise beschafft werden können, nämlich bei einer Fehlgeburt. Schuldbar ist die Tatsache, dass sie durch eine schlechte Handlung erlangt wurden: durch eine Abtreibung.

Unterscheidungen, die eine Rolle spielen
Das Prinzip, das die Überlegung in dieser Situation leitet, ist das der Mitwirkung mit dem Bösen. Die allgemeine Frage lautet: Ist es zulässig, mit dem Bösen oder der Sünde anderer mitzuwirken? Die Moraltheologie hat die notwendigen Erklärungen gegeben.

Als „Mitwirkung mit dem Bösen“ wird eine Tat bezeichnet, bei der einem Sünder geholfen wird, seine Sünde zu begehen, ganz gleich, wie viel Hilfe er erhält. Damit es zu einer „Mitwirkung mit dem Bösen“ kommt, muss die Handlung des Mitwirkenden einen wirklichen Einfluss auf die böse Tat haben, und zwar durch die Hilfe, die geleistet wird.

Um sie beurteilen zu können, muss sie mit Exaktheit eingeordnet werden. Dies ist von größter Bedeutung. Wer diese Präzisierungen vernachlässigt, riskiert, die moralische Qualität einer Mitwirkung nicht richtig zu beurteilen.

Letztere wird als unmittelbar bezeichnet, wenn der Mitwirkende mit dem Sünder den eigentlichen Akt der Sünde vollzieht, z. B. wenn er dem Dieb hilft, die Beute wegzunehmen und zu verstecken. Dies ist auch bei der chirurgischen Assistenz der Fall, die bestimmte Teile einer Abtreibung mit dem Abtreibungsarzt zusammen durchführt.

Die Mitwirkung wird als mittelbar bezeichnet, wenn der Mitwirkende das zur Verfügung stellt, was dem Sünder dient – Material, notwendige Maßnahmen, Mittel – oder ihn in die Lage versetzt, dies leichter zu tun. So etwa, wer dem Dieb die Leiter hält, oder die Krankenschwester, die dem Abtreibungsarzt assistiert.

Diese mittelbare Mitwirkung schließlich kann mehr oder weniger „nah“ oder „entfernt“ sein, je nachdem, ob die gewährte Hilfe mehr oder weniger Einfluss auf die begangene Sünde hat bzw. mehr oder weniger mit ihr zusammenhängt. Die Anfertigung eines Götzenbilds für einen Heiden ist also eine nahe Mitwirkung. Aber den Verkauf des Holzes, aus dem das Götzenbild hergestellt wird, ist eine entfernte Mitwirkung.

Andererseits wird je nach Absicht zwischen formeller und materieller Mitwirkung unterschieden:

Bei der formellen Mitwirkung willigt der Mitwirkende freiwillig in die Sünde ein, bei der er hilft. Eine Person, die beispielsweise einem Einbrecher hilft, indem sie Wache hält, während sie gleichzeitig diese Sünde billigt, kooperiert also formell. Tatsächlich wird sie per Gesetz als „Komplize“ bezeichnet werden.

Kooperation ist dann materiell, wenn der Kooperierende die Sünde nicht will, aber so handelt, obwohl er voraussieht, dass der Sünder seinen Beitrag missbrauchen wird, um zu sündigen. So nimmt der Barbesitzer, der sich bereit erklärt, einem bereits betrunkenen Kunden ein paar Drinks allein um des Geldes willen zu geben, an der Sünde der Trunkenheit teil, verbindet sich aber nicht mit der Absicht des Betrunkenen.

Prinzipien

- Die formelle Mitwirkung ist immer illegal und verboten, denn sie macht sich die Sünde, mit der man mitwirkt, zu eigen. Der Mitwirkende will die Sünde selbst.

- Die unmittelbare Mitwirkung, und sei es auch nur materiell, ist unrechtmäßig, denn sie ist eine böse Handlung und meistens eine Sünde, die mit der des Haupttäters identisch ist. Zum Beispiel macht ein Assistenzchirurg, der an einer Sterilisation – Eileiterunterbindung oder Vasektomie – teilnimmt, die gleiche Sünde wie der Chirurg. Denn sein Handeln beeinflusst direkt den Akt der Sünde, der ohne ihn nicht oder zumindest unter viel größeren Schwierigkeiten begangen werden könnte.

- Die mittelbare Mitwirkung ist zulässig oder unzulässig. Meistens und im Allgemeinen ist sie illegal. Denn man muss immer versuchen, böse Handlungen zu unterlassen oder es zu vermeiden, bei ihnen zu mitzuwirken.

- Für einen wirklichen Nutzen oder eine ernste Notwendigkeit kann man jedoch manchmal genötigt sein, etwas zu tun, das zwar an sich gut ist, aber doch eine Mitwirkung mit einer schlechten Handlung darstellt.

Die in Frage stehende Nützlichkeit oder Notwendigkeit kann so zwingend sein, dass man dann von der Verpflichtung entschuldigt ist, eine Mitwirkung mit dem Bösen zu vermeiden. Es muss einen entsprechend schwerwiegenden Grund geben, um erlaubterweise mitwirken zu dürfen.2

Nehmen wir ein allgemeines Beispiel: die verschiedenen möglichen Handelnden rund um eine Abtreibung.

- Unmittelbar Mitwirkender: der Assistenzchirurg, der einzelne chirurgische Schritte direkt unterstützt.
- Nahe mittelbar Mitwirkender: die Operationsschwester, die dem Arzt hilft, indem sie ihm die Instrumente anreicht.
- Weniger nahe mittelbar Mitwirkende: die Krankenschwester, welche die Frau auf die Operation vorbereitet.
- Noch weniger nahe mittelbar Mitwirkender ist derjenige, der den Operationssaal unterhält.
- Noch weiter weg ist derjenige, der die notwendigen Instrumente sterilisiert.
- Entfernt Mitwirkender: die Firma, welche Anästhetika und Instrumente liefert, oder der Hersteller von chirurgischen Instrumenten: in beiden Fällen können die bereitgestellten Geräte auch für andere Verfahren als den Schwangerschaftsabbruch verwendet werden.
- Sehr entfernt Mitwirkender ist das Unternehmen, das diese Produkte liefert.

Obwohl für alle eine materielle Mitwirkung besteht, ist die „Nähe“ zu der begangenen Sünde sehr unterschiedlich. Könnte man sagen, dass jeder einzelne dieser materiell Mitwirkenden absolut verpflichtet ist, auf die Mitwirkung zu verzichten? Um jeden Preis?

Die Moraltheologie antwortet: nein. Der Einfluss auf die böse Tat ist z.B. für denjenigen, der den Operationssaal fegt, so schwach, dass ein Grund wie das Festhalten am Arbeitsplatz ausreicht, um auf diese Weise weiterzumachen.

Auf der anderen Seite muss der Grund eines Weitermachens umso schwerwiegender sein, je stärker der ausgeübte Einfluss ist. Und wenn die „Nähe“ zu groß ist, gibt es keinen Grund, sie zu entschuldigen. Man muss ablehnen, auch wenn dies einen Arbeitsplatzwechsel bedeutet.

Anwendung auf Impfstoffe, die mit aus Abtreibungen stammenden Zellen hergestellt werden
Es geht jetzt darum, die Mitwirkung der an der Herstellung oder Verwendung eines Impfstoffs Beteiligten gut einzuordnen, wenn dieser mit Zellen hergestellt wird, die aus einer Abtreibung stammen. Dabei wird von der materiellen Mitwirkung ausgegangen, da eine formelle Mitwirkung in jedem Fall illegal ist.

Wer diesen Impfstoff herstellt oder vermarktet, wirkt bei der Sünde der Abtreibung auf eine Art und Weise mit, die zwar nicht als naheliegend, aber dennoch als unmoralisch angesehen werden kann. Die moralische Schuld variiert jedoch je nach der Rolle, die jemand im Ganzen spielt.

Wer ein pharmazeutisches Unternehmen leitet, das von einer früheren Abtreibung profitiert, trägt eine größere Verantwortung. Erstens, weil er auf die Herstellung des Impfstoffs verzichten könnte, und zweitens, weil er die Verwendung der fetalen (aus Abtreibungen stammenden) Zelllinien einstellen und andere Linien wählen müsste, die kein moralisches Problem darstellen, auch wenn dies Nachteile mit sich bringen würde.

Der Forscher, der die Zelllinien auswählt, an denen er arbeiten möchte, befindet sich in einer ähnlichen Situation: Er profitiert von einem vergangenen Verbrechen.

Aber beim Labortechniker, der nur Vollstrecker ist, oder beim LKW-Fahrer, der den Impfstoff ausliefert, ist es nur eine entfernte Mitwirkung: Sie ist daher akzeptabel, vor allem für letzteren.

Der Arzt, der einen Patienten impft, oder der Patient, der sich impfen lässt, haben nur eine entfernte Mitwirkung, weil diese Handlungen die Sünde der Abtreibung nur auf eine sehr distanzierte und leichte Art und Weise begünstigen und fördern. Aus hinreichenden gesundheitlichen Gründen könnten solche Handlungen daher moralisch zulässig sein.

So kann eine junge Frau, die heiraten will, die Rötelnimpfung erhalten, obwohl ein solcher Impfstoff fast immer auf fötalen Zellen, die durch Abtreibung gewonnen werden, hergestellt wird. Der Grund ist die Gefahr für das Kind: Wenn eine Frau während der Schwangerschaft, vor allem in den ersten drei Monaten, Röteln bekommt, ist das Risiko von Missbildungen – Auge, Gehör oder Herz – hoch. Diese Missbildungen sind dauerhaft.

Anwendung im Falle des Impfstoffs gegen Covid-19

Der Schwerpunkt liegt hier nur auf dem moralischen Aspekt der Verwendung eines Impfstoffs gegen Covid-19 im Zusammenhang mit seiner Zubereitung oder Herstellung.

Für den Covid-19-Impfstoff verwendete Linien

Die vollständige Liste der in Vorbereitung befindlichen Impfstoffe ist in dem diesem Artikel beigefügten Dokument enthalten. Dieses Dokument gibt die jeweils verantwortliche Firma genau an, ebenso die mögliche Verwendung von Zellen von abgetriebenen Föten in einer der drei Phasen der Vorbereitung: Entwurf, Produktion und Test.

Diejenigen Impfstoffe, bei deren Herstellung sittlich problematisches Präparat verwendet wurde, sollten so weit wie möglich außen vor bleiben.

Was aber, wenn sich eine Person in einem bestimmten Fall in der Notwendigkeit sieht, sich impfen zu lassen, und keinen Impfstoff erhalten kann, dessen Herstellung auf die Verwendung fetaler Zelllinien verzichtet hat? Dies kann aus gesundheitlichen Gründen (gefährdete ältere Menschen) der Fall sein oder wegen der beruflichen Situation (exponiertes medizinisches Personal) oder aus beruflichen Gründen, wie z.B. bei Flugreisen, da es bereits mindestens eine Fluggesellschaft – in diesem Fall Qantas – gibt, die angekündigt hat, für die Aufnahme eines Fluggastes eine Impfung zu verlangen, sobald die Impfstoffe verfügbar sind. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Forderung bald von vielen Fluggesellschaften aufgegriffen wird.

Da eine Mitwirkung mit der Sünde nur sehr entfernt und der angeführte Grund hinreichend schwerwiegend ist, ist es in diesen Fällen möglich, einen solchen Impfstoff einzusetzen. Es bleibt die Aufgabe eines jeden Einzelnen, Rat einzuholen und zu beurteilen, ob dies wirklich notwendig ist.

Es muss verdeutlicht werden, dass wir uns hier im Bereich eines Urteils der Klugheit befinden, das nicht für alle und in allen Fällen einheitlich sein kann. Die Moraltheologie sagt, was erlaubt und was verboten ist. Sie gibt die Grundsätze vor. Aber es liegt an der persönlichen Klugheit, deren Anwendung von Fall zu Fall zu beurteilen.

Was die Elemente außerhalb dieser Frage [der Rechtmäßigkeit je nach Herkunft und Zubereitung des Impfstoffs] betrifft, so gehören sie in den Bereich der persönlichen Meinung. Weil die Richtigkeit einer persönlichen Meinung nicht absolut bewiesen werden kann, ist es wie bei jeder Meinung sinnlos und unmöglich, sie allen aufzwingen zu wollen. Es steht jedem frei, seine Meinung zu haben über die Herkunft von Covid-19, über die Art und Weise, wie damit umgegangen wird, über die Impfpolitik dieses oder jenes Landes, über Impfungen im Allgemeinen; aber all diese Elemente ändern nichts an der hier gegebenen moraltheologischen Schlussfolgerung.

Eine letzte Bemerkung
Es sei darauf hingewiesen, dass neben dem Fall dieser Impfungen, die wir untersucht haben, die Mitwirkung mit dem Bösen in vielen ähnlichen Situationen ebenfalls auftritt: Diese können nach den gleichen moralischen Prinzipien behandelt und gelöst werden. Zum Beispiel:

Sollten wir aufhören, Steuern zu zahlen, zum Beispiel in Frankreich, weil ein Teil des Geldes für die Bezahlung von Abtreibungen und künstlichen Befruchtungen verwendet wird?

Sollten wir akzeptieren, bei einem Apotheker einzukaufen, der illegale Produkte verkauft: Abtreibungsprodukte, Kondome, Verhütungsmittel? Wäre das nicht eine Form der Ermutigung?

Sollten wir zustimmen, dass wir von einem Arzt behandelt werden, der die Abtreibung genehmigt und die Pille verschreibt?

Sollten wir zustimmen, in Kaufhäuser oder Buchhandlungen zu gehen, die schlechte Zeitungen verkaufen?

Sollte eine Kassiererin sich weigern, die Zahlung von einem Kunden zu akzeptieren, der ihr eine schlechte DVD vorlegt?

Es ist klar, dass die Liste endlos fortgesetzt werden könnte.

Ein letztes Beispiel wird dem Neuen Testament entnommen: Ist es erlaubt, Götzenopferfleisch zu essen, d. h. Fleisch, das vorher den Götzen geopfert wurde (1 Kor 8,1)?

Um diese Frage richtig einordnen zu können, muss man wissen, dass das gesamte in der Antike konsumierte Fleisch notwendigerweise durch die Tempel ging. Tatsächlich gibt es im Griechischen nur ein Wort, mageiros (ausschließlich in der männlichen Form verwendet), um den Priester, den Metzger und den Koch zu bezeichnen: Für diejenigen, die auf geopfertes Fleisch verzichten wollten, gab es kein anderes Fleisch zu essen.

Lassen Sie uns hinzufügen, dass die Sünde des Götzendienstes eine der schwerwiegendsten ist, da sie Gott selbst angreift.

Die Antwort des heiligen Paulus lautet: Es ist erlaubt, dieses Fleisch zu essen, es sei denn, es verführt den Nächsten zur Sünde. Das bedeutet, dass derjenige, der dieses Fleisch isst, nicht an der Sünde des Götzendienstes teilnimmt. Sonst hätte Paulus eine solche Antwort nicht geben können.

Ebenso nimmt jemand, der sich bei der Verwendung eines Impfstoffs gegen Covid-19, für dessen Herstellung eine der vorgenannten Zelllinien verwendet worden wäre, in der Situation einer ausreichend weit entfernten materiellen Mitwirkung befindet, nicht an der Sünde der Abtreibung teil, die vor 35, 48 oder 54 Jahren begangen wurde.

Allerdings muss man, wie gesagt, eine auch materielle Mitwirkung mit dem Bösen so weit wie möglich vermeiden, und, wenn es eine Wahl gibt, den Impfstoff wählen, der kein moralisches Problem darstellt.

Wir dürfen uns jedoch nicht mit diesem Missstand zufriedengeben, ohne etwas zu unternehmen. Einflussreiche Katholiken müssen ihre ganze Macht einsetzen, um die Pharmaindustrie dazu zu bewegen, ihre neuen Impfstoffe auf zellbasierten Trägern zu entwickeln, die keine moralischen Probleme darstellen.

Pater Arnaud Sélégny +


https://fsspx.news/de/news-events/news/i...edenklich-62296


zuletzt bearbeitet 12.12.2020 20:20 | nach oben springen


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