„Da die Tage der Reinigung Mariä nach dem Gesetz Moses erfüllt waren“ (Luk. 2, 22)
Das Gesetz der Reinigung (3. Mos. 12) im alten Bund geht zwar
die christlichen Frauen nicht mehr an, weil die Kirche die jüdischen Zeremonien-Gesetze abgeschafft hat.
Indessen will doch die Kirche den Geist derselben erfüllt wissen. Sie gestattet deshalb, daß die Wöchnerinnen sechs Wochen oder so lange die Umstände es erfordern, mit gutem gewissen vom Gottesdienst sich fern halten dürfen. Diese Bewilligung ist zugleich eine treffliche Mahnung für die Frauen, daß sie diese zeit der Pflege der Gesundheit widmen und daher vor Zorn, Erkältung, schwerer Arbeit sich hüten und vom Genuss schädlicher Speisen etc. sich enthalten sollen; aber auch für die Männer, diese Zeit hindurch ihren Frauen die so nötige Ruhe und Pflege nicht hartherzig zu versagen. –
Nach dieser Zeit aber will die Kirche, daß sich die Frauen nach dem Beispiel Mariens mit ihren Kindern zur Kirche verfügen, den Segen des Priesters verlangen, Gott für die glückliche Geburt danken, ihre Kinder Gott aufopfern und Ihn mit dem Priester um die Gnade bitten sollen, dieselben fromm und heilig zu erziehen. Darin besteht die sogenannte Aussegnung der Wöchnerinnen, und es ist aus dem Gesagten klar, daß man sich derselben nicht zu schämen hat, und daß die Aussegnung nicht eingeführt ist, um den Teufel, böse Leute oder Gespenster unschädlich zu machen; und es wäre törichte Furcht, verdammungswürdiger Aberglaube, wenn man das Haus vor der Aussegnung nicht verlassen zu dürfen glaubte, ohne der Gefahr sich auszusetzen, von solchen beschädigt zu werden.
Wer kann uns schaden gegen Gottes Willen? Die Aussegnung sollen die Frauen im Geist der Kirche suchen und aus Dankbarkeit das göttliche Lamm durch die heilige Messe und Kommunion Gott aufopfern, ein Almosen geben und eifrig beten. –
in: Leonhard Goffine, Ord. Praem.; Unterrichts- und Erbauungsbuch oder Katholische Handpostille, 1885, S. 540 – S. 541
Der kirchliche Muttersegen
Der Kirchgang, den die Wöchnerinnen unternehmen, geschieht vornehmlich, um das Beispiel der Gottesmutter nachzuahmen und Gott zu danken für den Segen, den er gespendet hat. Dabei besprengt der Priester die Mutter mit Weihwasser und erfleht ihr die Kraft, ihre neuen Pflichten zur Ehre Gottes getreu zu erfüllen. In der linken Hand trägt sie eine brennende Kerze, das Sinnbild des Heilandes, des Lichtes der Welt, für den sie ihr Kind erziehen soll, ergreift mit der rechten die Stola des Priesters zum Zeichen, daß sie auf den Gnadenschatz Christi fest vertraue, und schreitet so zum Altar, wo sie sich und ihr Kind zum Gott wohlgefälligen Dienst aufopfert und den Segen der Kirche empfängt.
Nutzanwendung.
Man möge dafür Sorge tragen, daß die fromme Sitte in den christlichen Häusern nicht aussterbe. Die Erfahrung lehrt, daß die Kinder, die von den Eltern Gott in besonderer Weise geweiht wurden, oft auch von Gott besonders gesegnet wurden. So wird es uns berichtet von der heiligen Elisabeth und der Mutter des heiligen Bernard und mancher anderen Heiligen. Zur Danksagung opfere man eine heilige Messe oder Kommunion Gott dem Herrn auf und suche auch durch andere milde Werke, wie Almosen, Gottes Segen auf das Haupt des Kindes zu erflehen. –
aus: Katholische Handpostille, Religiöses Hausbauch für die katholische Familie, 1938, S. 300
https://katholischglauben.info/kirchlich...-woechnerinnen/
Liebe Grüße, Blasius