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Das Gesetz des Alten Bun­des

in Diskussionsplattform Kirche 06.09.2017 15:51
von Kristina (gelöscht)
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http://www.glaubenswahrheit.org/predigte.../2010/20100704/

Das Gesetz des Alten Bun­des

Im Namen des Vaters und des Soh­nes und des Hei­li­gen Geis­tes. Amen.

Geliebte im Herrn!

Am 13. Novem­ber 1933 fand im Ber­li­ner Sport­pa­last eine Ver­samm­lung evan­ge­li­scher Chris­ten statt. In die­ser Ver­samm­lung for­der­ten die evan­ge­li­schen Chris­ten, 30.​000 an der Zahl, die Abschaf­fung des Alten Tes­ta­men­tes. Sie konn­ten sich dabei auf berühmte evan­ge­li­sche Theo­lo­gen stüt­zen. Der bekannte Adolf von Har­nack sprach sich für die Absto­ßung des Alten Tes­ta­men­tes aus. Und der in Göt­tin­gen leh­ren­den Ema­nuel Hirsch sah das Alte Tes­ta­ment als das Doku­ment einer frem­den Reli­gion an. Nam­hafte Teile der Pro­tes­tan­ten woll­ten also die Offen­ba­rungs­ur­kunde des Alten Tes­ta­men­tes besei­tigt, gestri­chen sehen. Die katho­li­sche Kir­che ver­hielt sich auch damals anders. In Mün­chen stieg der Erz­bi­schof, Kar­di­nal Faul­ha­ber, auf die Kan­zel des Lieb­frau­en­do­mes und hielt vier wuch­tige Pre­dig­ten zur Ver­tei­di­gung des Alten Tes­ta­men­tes. Die alt­tes­ta­ment­li­che Offen­ba­rung ist auch für uns Kin­der der Jesus-Fami­lie unauf­geb­bar. Das Alte Tes­ta­ment ist die Urkunde des Ein­grei­fens Got­tes in die Geschichte. Es bezeugt uns Got­tes Wil­len über dem aus­er­wähl­ten Volke und ist des­we­gen als Vor­be­rei­tung auf die Chris­tusof­fen­ba­rung von uner­setz­li­chem Wert.

Wir dür­fen uns keine Zeit, in der Men­schen leb­ten, als gesetz­los vor­stel­len. Das Gesetz Got­tes hat immer über den Men­schen gestan­den. Gott ist immer der Herr gewe­sen und als Herr auch der Gesetz­ge­ber. In der Urof­fen­ba­rung hat Gott sich zum ers­ten Mal den Men­schen mit­ge­teilt. Der Schöp­fer Gott ist auch der Offen­ba­rer Gott. Es hat eine Urre­li­gion im vol­len Sinne des Wor­tes gege­ben. Gott hat sie geschaf­fen und den Men­schen mit­ge­teilt. Gewisse Evo­lu­tio­nis­ten haben die Behaup­tung auf­ge­bracht, die ers­ten Men­schen seien tier­ähn­li­che Pri­mi­tiv­linge gewe­sen. Das ist ganz falsch. Die ers­ten Men­schen waren gewiß ein­fa­che Wesen. Sie hat­ten nicht die Tech­nik, die wir beherr­schen. Aber die ers­ten Men­schen waren volle und ganze Men­schen, mit Intel­li­genz und mit Wil­len begabt. Es fehlte ihnen der Got­tes­be­zug nie­mals. Sie hat­ten Wohl­ge­fal­len an Gott, und Gott hatte Wohl­ge­fal­len an ihnen. Und die­sen ers­ten Men­schen hat Gott auch sei­nen Wil­len geof­fen­bart. Die Urof­fen­ba­rung ist eine Offen­ba­rung auch des Geset­zes Got­tes über den Men­schen. Es gab nie­mals eine Zeit, in der es kein Gesetz Got­tes über den Men­schen gege­ben hätte.

Die ers­ten Men­schen hat­ten die Gesetze des Urstan­des. Die Schil­de­rung des ers­ten Buches der Hei­li­gen Schrift ist ein­deu­tig. Gott hatte den Men­schen ein Gebot gege­ben, das sie nicht über­tre­ten durf­ten, und mit dem Gebot eine Dro­hung ver­knüpft. Sie soll­ten das ewige Leben leid­los und ohne Tod errei­chen. Sie soll­ten gleich­sam hin­über­schrei­ten wie von einer Halle in die andere. Aber daran war die Bedin­gung geknüpft, dass sie sich an das Gebot hiel­ten. Wir wis­sen, dass die Men­schen das anma­ßende Stre­ben hat­ten, wie Gott zu sein. Das heißt: Sie woll­ten sich selbst Gesetz­ge­ber sein. Sie woll­ten selbst bestim­men, was recht ist und was unrecht ist. Und so kam es zum Sün­den­fall. Auch nach dem Sün­den­fall hat Gott die Men­schen nicht ver­las­sen. Die Urof­fen­ba­rung wurde ja nicht zurück­ge­nom­men, und in den Hei­den­völ­kern haben sich Reste, Bestand­teile der Urof­fen­ba­rung erhal­ten. Des­we­gen brau­chen wir uns nicht zu wun­dern, wenn uns die Reli­gi­ons­ge­schichte lehrt, dass bei den Baby­lo­ni­ern, bei den Per­sern, bei den Medern, bei den Indern Gesetze, sitt­li­che Gesetze auf­schei­nen, die uns an unsere Zehn Gebote erin­nern. Das sind Reste der Urof­fen­ba­rung. Außer­dem wur­den die Hei­den­völ­ker ja immer beglei­tet von dem sitt­li­chen Natur­ge­setz, von dem wir am ver­gan­ge­nen Sonn­tag gehört haben. Das sitt­li­che Natur­ge­setz stand allen Völ­kern wie ein offe­nes Buch zur Ver­fü­gung. Sie konn­ten aus den Wesen­hei­ten der Dinge ent­neh­men, wie sie sich ver­hal­ten soll­ten. Also auch die Hei­den waren im Heils­plan Got­tes nicht ver­las­sen. Und der Ein­zelne konnte Anteil an der Gnade haben. Wenn er sei­nem Gewis­sen folgte und das sitt­li­che Natur­ge­setz beob­ach­tete, dann konnte er von der Erb­sünde, die er über­kom­men hatte, befreit wer­den.

Aber frei­lich, mit einem Volke hatte Gott etwas Beson­de­res vor, es war das jüdi­sche Volk. Ihm schenkte er eine Gesetz­ge­bung, die weit hin­aus­geht über das, was die Men­schen aus dem sitt­li­chen Natur­ge­setz ler­nen konn­ten und was sie aus der Urof­fen­ba­rung behal­ten hat­ten. Er gab ihnen das Gesetz des Alten Bun­des. Und das ist ein ganz beson­de­res Gesetz, denn die­ses Gesetz war Erzie­her zu Chris­tus hin – Erzie­her zu Chris­tus hin. Alle Völ­ker der alten Welt ste­hen unter dem Bann der Natur­ver­göt­te­rung, Die Sonne, das Was­ser wird von ihnen ver­gött­licht. Nur Israel blickt zu einem Gott auf, der über­welt­lich ist, der nichts von Geschaf­fen­sein an sich hat. Es blickt zu einem über­welt­li­chen Gott auf, obwohl es vor ihm zit­tert. Cha­rak­te­ris­tisch für das jüdi­sche Volk ist der strenge Ein-Gott-Glaube. Die­ser Gott hat sich zu Israel in einer bestimm­ten Stunde geneigt und mit ihm einen Bund geschlos­sen, den Bund vom Sinai. Bei den ande­ren Völ­kern sind die Göt­ter natur­haft mit dem Lan­des­gott ver­bun­den. Israels Gott­ver­hält­nis beruht nicht auf der Natur, son­dern auf einem freien Akt Got­tes, auf der Gnade Got­tes, der sich die­sem Volke geneigt hat.

Das Gesetz, das dem israe­li­ti­schen Volke gege­ben wurde, sollte es vor­be­rei­ten auf das Kom­men des Erlö­sers. Das geschah, indem es den sitt­li­chen Wil­len Got­tes, der ja schon aus dem Natur­ge­setz zu erken­nen war, bekräf­tigte, und es geschah, indem es durch die ande­ren gesetz­li­chen Bestim­mun­gen das Bewußt­sein der Schuld und der Erlö­sungs­be­dürf­tig­keit wach­hielt. Vor dem Gesetz wird man näm­lich schul­dig, weil man es nicht erfüllt. Und aus der Schuld erwächst das reuige Bewußt­sein und das Ver­lan­gen nach Erlö­sung. So wurde also das Gesetz, wie uns der hei­lige Pau­lus im 7. Kapi­tel des Römer­brie­fes schil­dert, indem es den Men­schen Anlaß zur Über­tre­tung wurde, zum Füh­rer auf die Erwar­tung des Erlö­sers. Die Hoff­nung auf den Erlö­ser sollte auf diese Weise bewahrt wer­den. Und wir wis­sen, dass das Volk jahr­hun­der­te­lang auf den kom­men­den Erlö­ser harrte. Die Pro­phe­ten hiel­ten die Sehn­sucht nach dem Erlö­ser wach. „Tauet, Him­mel, den Gerech­ten, reg­net, Wol­ken, ihn herab!“ So kün­dete Isaias, der Evan­ge­list unter den Pro­phe­ten.

Wie sah nun das alt­tes­ta­ment­li­che Gesetz aus? Es zer­fiel in drei Grup­pen. Der erste Bestand­teil war das Moral­ge­setz, also die Regel, wie der Mensch sich vor Gott und gegen­über sei­nem Nächs­ten ver­hal­ten soll. Das Moral­ge­setz des Alten Tes­ta­men­tes fällt mit dem sitt­li­chen Natur­ge­setz zusam­men. Das sitt­li­che Natur­ge­setz wurde durch das Moral­ge­setz des Alten Tes­ta­men­tes bekräf­tigt und ein­ge­schärft. Viele von Ihnen, nicht alle, viele von Ihnen wer­den die Zehn Gebote noch im Gedächt­nis haben, die wir im Reli­gi­ons­un­ter­richt gelernt haben. „Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine frem­den Göt­ter neben mir haben. Du sollst dir kein Schnitz­werk machen und kein Abbild Got­tes. Du sollst ein sol­ches weder ver­eh­ren noch anbe­ten. Du sollst den Namen Got­tes nicht ver­ge­bens brau­chen. Du sollst den Tag des Sab­bats hei­li­gen. Du sollst Vater und Mut­ter ehren. Du sollst nicht töten. Du sollst nicht ehe­bre­chen. Du sollst nicht steh­len. Du sollst kein fal­sches Zeug­nis abge­ben. Du sollst nicht begeh­ren dei­nes Nächs­ten Weib. Du sollst nicht begeh­ren dei­nes Nächs­ten Hab und Gut.“ Diese Zehn Gebote sind ein Aus­zug – ein Aus­zug! – aus dem sitt­li­chen Natur­ge­setz. Nicht das ganze. Wei­tere Gebote sind aus der Natur der Dinge zu ent­neh­men, bzw. fin­den wir an ande­ren Stel­len des Alten Tes­ta­men­tes. Im Zehn-Gebote-Gesetz ist bei­spiels­weise nichts erwähnt von der Homo­se­xua­li­tät. Aber im 3. Buch Moses heißt es: „Du darfst einem Manne nicht bei­woh­nen, wie man einer Frau bei­wohnt. Das ist ein Greuel.“ Und ein wenig wei­ter unten: „Wohnt ein Mann sei­nes­glei­chen wie einer Frau bei, so haben beide Abscheu­li­ches getan. Sie sol­len des Todes ster­ben.“

Den­noch, trotz ihrer Kürze und ihrer Ergän­zungs­be­dürf­tig­keit, sind die Zehn Gebote ein­zig­ar­tig. Sie sind ursprüng­lich an ein bestimm­tes Volk gerich­tet, und doch sind sie ohne natio­nale Beschrän­kung. Sie bil­den eine geeig­nete Grund­lage für das sitt­li­che Rin­gen des Ein­zel­nen und gleich­zei­tig für die sitt­li­che Ent­wick­lung der Mensch­heit. Sie sind sitt­li­cher Urbe­sitz der Mensch­heit und mit der mensch­li­chen Natur gege­ben. Dadurch bezeu­gen sie, dass sie von Gott stam­men.

Es gibt Ent­spre­chun­gen des Zehn-Gebote-Geset­zes bei ande­ren Völ­kern. Die Reli­gi­ons­wis­sen­schaft­ler wei­sen uns dar­auf hin, dass zum Bei­spiel im Codex Ham­mu­rabi ähn­li­che Bestim­mun­gen gege­ben wer­den. Warum denn nicht? Auch diese Völ­ker in Baby­lon und in Per­sien hat­ten das sitt­li­che Natur­ge­setz vor Augen, und des­we­gen ähneln sich die Vor­schrif­ten. Sie müs­sen sich ähneln, wenn immer die Men­schen nach dem Erken­nen des sitt­li­chen Natur­ge­set­zes stre­ben. Die Eigen­art des bib­li­schen Zehn-Gebote-Geset­zes liegt im Gan­zen. Die Gebote sind klar und bestimmt. Sie beschrän­ken sich auf das Wesent­li­che. Sie sind durch den Ein-Gott-Glau­ben getra­gen und inner­lich zusam­men­ge­schlos­sen. Sie erfas­sen in gewis­ser Hin­sicht das gesamte reli­giöse Leben und das gesamte sitt­li­che Leben, von den ein­fachs­ten Anfän­gen bis zu den feins­ten Aus­prä­gun­gen der Sitt­lich­keit: „Du sollst nicht begeh­ren!“ Als Gan­zes steht das Zehn-Gebote-Gesetz mit sei­ner wuch­ti­gen Kürze und sei­nem weit­tra­gen­den Gehalt und mit sei­ner inne­ren Geschlos­sen­heit in der vor­christ­li­chen Mensch­heit ein­zig­ar­tig da.

Aber das ist erst der eine Bestand­teil des alt­tes­ta­ment­li­chen Geset­zes. Der zweite Bestand­teil ist das Zere­mo­ni­al­ge­setz, also die vie­len Bestim­mun­gen, die sich auf das reli­giöse Ver­hal­ten der Men­schen bezie­hen. Da wird die Kult­stätte beschrie­ben, die Bun­des­lade, der Schau­bro­te­tisch, der sie­ben­ar­mige Leuch­ter, das Bun­des­zelt, der Altar. Da wer­den Bestim­mun­gen gege­ben für die Pries­ter, wie sie sich zu klei­den haben, wie sie Dienst zu leis­ten haben. Da wer­den Feste vor­ge­schrie­ben, 3 große Jah­res­feste: das Fest der unge­säu­er­ten Brote, das Pfingst­fest, das Laub­hüt­ten­fest. Da wer­den Opfer­ge­setze gege­ben, wel­che Tiere man opfern darf und wel­che man nicht opfern darf. Da wird das Gebot der Sab­bathei­li­gung gege­ben und das Gebot der Beschnei­dung. Über­all ist das Bemü­hen fest­zu­stel­len, die Gesetze auf Got­tes Wil­len zurück­zu­füh­ren. Wir sind nicht gezwun­gen anzu­neh­men, dass alle diese Gesetze unmit­tel­bar aus Got­tes Mund den Men­schen, den Israe­li­ten mit­ge­teilt wur­den. Aber das eine ist klar, dass die mensch­li­chen Gesetz­ge­ber, die sich an die­ser Gesetz­ge­bung betei­ligt haben, ihre Gebote auf Gott zurück­führ­ten. Sie woll­ten in ihnen Got­tes Wil­len erfül­len, und sie woll­ten mit ihnen Gott ehren.

Der dritte Bestand­teil des alt­tes­ta­ment­li­chen Geset­zes sind Judi­zi­al­ge­setze, wir wür­den heute sagen die bür­ger­li­che Gesetz­ge­bung, wie das Volk sich im Gemein­we­sen ver­hal­ten soll, wel­che Auto­ri­tä­ten es haben soll. Das hat sich im Lauf der Geschichte mehr­fach geän­dert. Zunächst nach der Inbe­sitz­nahme des Lan­des hat­ten die 12 Stämme Rich­ter über sich. Die Rich­ter hat­ten eine köni­gähn­li­che Stel­lung. Der letzte Rich­ter hieß Samuel, und er hat eine neue Ver­fas­sung ein­ge­führt, näm­lich den König. Auf Drän­gen des Volkes wurde das König­tum ein­ge­führt. Und da fin­den Sie auch im Alten Tes­ta­ment Bestim­mun­gen, wie er sich ver­hal­ten sollte. „Du sollst zum König nicht einen Mann machen aus einem ande­ren Volke. Er soll sich nicht viele Pferde hal­ten. Er habe nicht viele Frauen. Er habe nicht große Schätze Gol­des und Sil­bers.“ Das König­tum des Volkes Israel fiel end­gül­tig im 6. Jahr­hun­dert v. Chr. dahin. Die Israe­li­ten wur­den ja zum gro­ßen Teil fort­ge­führt nach Baby­lon in die Gefan­gen­schaft, ins Exil. Als der Per­ser­kö­nig ihnen die Rück­kehr gestat­tete, da setzte er Statt­hal­ter ein, Esra und Nehe­mias, und sie ver­wal­te­ten in sei­nem Namen das Volk. Sie regier­ten es im Namen des per­si­schen Königs. Das Volk frei­lich hatte in sei­ner inter­nen Struk­tur über sich die Hohen­pries­ter. Die Hohen­pries­ter und der Rat der Ältes­ten regier­ten das Volk nach den Wei­sun­gen des Geset­zes. Das blieb so bis zum König Hero­des. Er wurde als König vom römi­schen Senat ein­ge­setzt, also nicht mehr nach Got­tes Wil­len bestimmt, son­dern vom römi­schen Senat ein­ge­setzt, und er regierte das Land bis 4 v.​Chr. Das alt­tes­ta­ment­li­che Gesetz hatte sei­nen Zweck erfüllt, als der Mes­sias kam. Die Zeit der Vor­be­rei­tung war zu Ende, die Epo­che der Erfül­lung begann.

Wie steht nun Jesus zu dem alt­tes­ta­ment­li­chen Gesetze? Er erkennt das alt­tes­ta­ment­li­che Gesetz an, aber er hat das Bewußt­sein, dass er der Gesetz­ge­ber des Neuen Bun­des ist. „Den Alten wurde gesagt…“ und jetzt: „Ich aber sage euch…“ Er ist der Herr über das Gesetz; der abso­lute Got­tes­wille, den er ver­tritt, gip­felt in dem Dop­pel­ge­bot der Got­tes- und Nächs­ten­liebe. Er macht Schluß mit den Kom­pro­mis­sen. „Den Alten wurde gesagt: Du sollst dein Weib ent­las­sen. Ich aber sage euch: Wer sein Weib ent­läßt, der bricht die Ehe!“ Die Spei­se­ge­setze der alten Zeit fal­len hin­weg. „Nicht was zum Munde hin­ein­geht, macht unrein, son­dern was aus dem Munde her­aus­kommt, die schlech­ten Gedan­ken aus dem Her­zen, die machen den Men­schen unrein.“

So ist also fest­zu­stel­len: Jesus hat das Zere­mo­nial- und das Judi­zi­al­ge­setz auf­ge­ho­ben, rest­los auf­ge­ho­ben. Der Tem­pel­dienst ist vor­bei. Der Tem­pel­vor­hang ist zer­ris­sen. Das Moral­ge­setz des Alten Bun­des bleibt beste­hen. Es ist ja das Zeug­nis des sitt­li­chen Natur­ge­set­zes; es kann nicht auf­ge­ho­ben wer­den. Inso­fern also das Moral­ge­setz des Alten Bun­des mit dem sitt­li­chen Natur­ge­setz über­ein­stimmt, bleibt es erhal­ten.

Gegen diese klare Posi­tion erho­ben sich in der Früh­zeit der Kir­che die soge­nann­ten Juda­is­ten. Das waren die Juden, die Chris­ten gewor­den waren, aber die ver­lang­ten: Ihr (die Hei­den) müßt euch beschnei­den las­sen, sonst könnt ihr nicht selig wer­den. Damit stie­ßen sie auf den ener­gi­schen Wider­stand des Apos­tels Pau­lus, und um dese Zwis­tig­kei­ten aus­zu­räu­men, berie­fen die Apos­tel ein Kon­zil ein nach Jeru­sa­lem, das soge­nannte Apos­tel­kon­zil. Auf die­sem Kon­zil nahm als ers­ter das Wort der Apos­tel Petrus. Er ver­trat ein­deu­tig die Posi­tion des Apos­tels Pau­lus. „Warum ver­sucht ihr“, so hält er sei­nen Geg­nern vor, „warum ver­sucht ihr Gott, indem ihr dem Nacken der Jün­ger ein Joch auf­legt, das weder wir noch unsere Väter zu tra­gen ver­moch­ten?“ Und selbst Jako­bus, der als Anwalt des Juden­tums galt, Jako­bus der Jün­gere, ein Ver­wand­ter des Herrn, auch er sagte: „Man soll denen, die sich vom Hei­den­tum zum Chris­ten­tum bekeh­ren, keine Last auf­bür­den, son­dern ihnen nur vor­schrei­ben, dass sie sich ent­hal­ten von der Befle­ckung durch die Göt­zen, von der Unzucht, vom Erstick­ten und vom Blut.“ Das sind die soge­nann­ten Jako­bus­klau­seln. Gewisse, beson­ders emp­find­li­che Gesetze aus dem Juden­tum soll­ten von den Hei­den beob­ach­tet wer­den. Aber das war eine vor­läu­fige Lösung. Die Kir­che hat diese Jako­bus­klau­seln nicht über­nom­men; sie hat sie fal­len las­sen. Am Ende des Apos­tel­kon­zils steht das Apos­tel­de­kret: „Es hat dem Hei­li­gen Geist und uns gefal­len, euch wei­ter keine Last auf­zu­er­le­gen außer die­sen not­wen­di­gen Stü­cken: Ihr sollte euch ent­hal­ten von Göt­zen­op­fern, vom Blut, vom Erstick­ten und von Unzucht.“ Der Sieg des geset­zes­freien Evan­ge­li­ums wurde her­bei­ge­führt durch den Apos­tel Pau­lus. Sein Kampf für das geset­zes­freie Evan­ge­lium ist für ihn ein Kampf um das Erlö­sungs­werk Christi. Das Gesetz ist hei­lig, das sagt auch er, aber es ist über­holt. Es gilt nicht für alle Zei­ten. Es war nur bestimmt bis zur Ankunft Christi. Jetzt ist es weg­ge­fal­len, jetzt hat der Zucht­meis­ter – das Gesetz – sein Ziel erreicht. In der Taufe, im Ster­ben mit Chris­tus ver­wirk­licht sich die Befrei­ung vom alt­tes­ta­ment­li­chen Gesetz. So hat er ver­kün­digt, und so hat es die Kir­che über­nom­men, und so beken­nen wir es auch heute. Wir ste­hen zu dem, was er im Gala­ter­brief an die Gemeinde in Gala­tien schreibt: „Wenn ihr euch noch beschnei­den las­set, so wird euch Chris­tus nichts nüt­zen. Wollt ihr durch das Gesetz gerecht wer­den, so ist eure Ver­bin­dung mit Chris­tus gelöst, dann seid ihr aus der Gnade her­aus­ge­fal­len. Denn wir erwar­ten auf­grund des Glau­bens die erhoffte Gerech­tig­keit. In Chris­tus Jesus gilt weder Beschnei­dung noch Unbe­schnit­ten­sein, son­dern nur der Glaube, der durch die Liebe wirk­sam ist.“

Amen.


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2.Petr 1,20-21: Gott gebrauchte menschliche Schreiber!
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