Die Freimaurerei, Todfeind der Kirche und die Freunde des Teufels!
Papst Leo XIII hat am 20. April 1884 eigens eine Enzyklika (Humanum genus) gegen die Freimauerer erlassen. Darin nennt er diese "eine verhängnisvolle Pest", ja den Todfeind".
1974 bis 1980 fanden Gespräche einer Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und einer Delegation der deutschen Freimaurer (Bereich VGLvD) statt. Diese endeten am 12. Mai 1980 mit einer einseitigen Erklärung der Bischofskonferenz, die feststellt: „Die eingehenden Untersuchungen der freimaurerischen Ritualien und der freimaurerischen Wesensart, wie auch ihres heutigen Selbstverständnisses machen deutlich: Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist ausgeschlossen.“
Nach Abschluss der Novellierung des CIC Anfang 1983 war der Canon 2335 bzw. ein expliziter Hinweis auf die Freimaurerei nicht mehr im CIC enthalten. Einen Tag bevor der CIC am 27. November 1983 in Kraft trat, veröffentlichte die Glaubenskongregation am 26. November 1983 die vom damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger (2005–2013: Benedikt XVI.) unterzeichnete und von Papst Johannes Paul II. genehmigte Erklärung Declaratio de associationibus massonicis (‚Erklärung zu den freimaurerischen Vereinigungen‘).
Die Erklärung enthält im Wesentlichen zwei Verbote:
Ein Katholik darf nicht Freimaurer sein. Ohne weitere Begründung wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft von Katholiken in einer freimaurerischen Vereinigung eine „schwere Sünde“ bedeutet, was zur Unmöglichkeit der Teilnahme an der Eucharistie führt.
Kirchliche Autoritäten, beispielsweise Bischöfe, dürfen öffentlich keine hiervon abweichenden Meinungen äußern.
2.Tim 3,16: die gesamte Bibel kommt von Gott! 2.Petr 1,20-21: Gott gebrauchte menschliche Schreiber! 1.Kor 2,13: Gott wachte über jedem einzelnen Wort der Bibel! 2.Petr 1,21 Der Empfang und die Weitergabe, bzw. Niederschrift des Wortes Gottes geschah unter der Führung des Heiligen Geistes!
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