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„Protestantisierung” des Priesterbildes Wie eine Fehlinterpretation von „Lumen gentium“ Nr. 10 dazu geführt hat.

in Nachrichten 09.10.2014 17:52
von blasius (gelöscht)
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„Protestantisierung” des Priesterbildes

Wie eine Fehlinterpretation von „Lumen gentium“ Nr. 10 dazu geführt hat.


Erstellt von Gero P. Weishaupt am 2. November 2013 um 10:06 Uhr

Vor kurzem beklagte der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Müller, dass sogar bei Katholiken heute der wesentliche Unterschied zwischen dem geweihten Priester und dem Priestertum aller Gläubigen nicht mehr bewusst sei. Der Kurienbischof sieht die Ursache dafür in einer, wie er es formulierte, „Protestantisierung des Priesterbilds“ in der katholischen Kirche. Ursächlich hierfür sei eine Öffnung des katholischen Milieus für die Ergebnisse evangelischer Bibelwissenschaft der 50er und 60er Jahre. Die darin enthaltenen Vorurteile seien oft nicht erkannt worden. Dadurch hätte die radikale Kritik am Kult und an der priesterlichen Vermittlerrolle auch im katholischen Raum Fuß gefasst. Zudem sei das biblische Fundament des Priestertums infrage gestellt worden, so der Präfekt laut Angaben von Radio Vatikan. Die hier genannten Ursachen sind aber nicht die einzigen, die zu einer „Protestantisierung“ des Priesterbildes geführt haben. Auch eine Fehlinterpretation und folglich verkehrte Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist mitverantwortlich, dass Katholiken in der Praxis den Unterscheid zwischen Klerikern und Laien nicht mehr wahrnehmen.

Einseitige Interpretation einer Kompromissformel des Zweiten Vatikanischen Konzils


Der zentrale Satz, in dem das Zweite Vatikanische Konzil den Unterschied zwischen Priestern und Laien erwähnt, steht in Nr. 10 der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium”. Dort heiβt es: „Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heiβt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloβ dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil.” In diesem Satz werden zwei Position miteinander verbunden: Einerseits wird der wesentliche und nicht nur graduelle Unteschied zwischen dem gemeinsamen (allgemeinen) Priestertum der Gläubigen und dem hierarchische Priestertum (der geweihten Priester) erwähnt, andererseits wird die Zuordnung beider Formen aufeinander betont. Von der Grammatik her fällt auf, dass in dem Satz die Aussage des Unterschiedes der der Zuordnung untergeordnet ist. Im lateinischen Original wird das noch deutlicher ausgedrückt, insofern der lateinische Konzilstext die Aussage des Unterschiedes in einem konzessiven Nebensatz formuliert, der mit der Konjunkion „licet” (= wenngleich/obwohl) eingeleitet wird. Die Hauptaussage des Konzils ist demnach tatsächlich die der Zuordnung, die darum auch zurecht im Hauptsatz formuliert wird.

Diese Formulierung ist – von der Textaussage her sicher nicht beabsichtigt – mit die Ursache für die Verwischung des allgemeinen und des besonderen Priestertum bzw. „Protestantisierung“ des Priesterbildes in der nachkonziliaren Rezeptionsgeschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils. Eine Hermeneutik der Diskontinuität hat die Kompromissformel überzogen, was – trotz der an sich klaren Aussage des Textes – zu dem Fehlschluss geführt hat, dass es keinen Unterschied zwischen beiden Formen der Teilhabe an dem einen Priestertum Christi gibt. In der Nachkonzilszeit haben die Anwender einer Bruchhermeneutik das Amtspriestertum gegen das allgemeine Priestertum ausgespielt und beide Formen miteinander in der Praxis verwischt: Laien haben Anspruch auf Aufgaben angemeldet, die dem geweihten Amt vorbehalten sind, und Priester gebärdeten sich wie Laien (Ablegung der Klerikerkleidung, Aufgabe an sich priesterlicher Aufgaben und deren Übertragung auf Laien etc.).

Zwei Positionen miteinander verbunden

Hinter der Kompromissformel von Lumen Gentium Nr. 10 steht das Bestreben des Konzils zwei unter sich streitende Gruppen unter den Konzilsvätern miteinander zu versöhnen. Die eine Gruppe vertrat eine schwerpunktmäβig biblisch-patristische Position und betonte das allgemeine Priestertum, die andere eine scholastische, nachtridentinische und neoscholastische Theologie mit der Betonung des Amtspriestertums. Letztes war noch einmal durch Papst Pius XII. in der Enzyklika „Mystici Corporis” in Erinnerung gerufen worden. Zur Erlangung eines Kompromisses beider Richtungen, wählten die Konzilsväter die sprachliche Methode der sog. Iuxtaposition, d.h. des Nebeneinanderstellens von Sachverhalten in einem Satz oder einem Text. Die Konzilstexte sind reich an solchen Kompromissformeln. Man denke nur etwa an die berühmte Nr. 8 der Kirchenkonstitution, wo gesagt wird, dass die Kirche Jesu Christi in der Römische Katholischen Kirche „subsistiert”, zugleich aber auch kirchliche Elemente in den nichtkatholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften vorhanden sind. Auch das Verhältnis von Papst und Bischofskollegium oder von Universal- und Partikularkirche hat man in solchen oder ähnlichen Kompromissformeln auszudrücken versucht.

Kompromiss des unvermittelten kontradiktorischen Pluralismus

Der Fundamentaltheologe Max Seckler hat in den 70er Jahren in diesem Zusammenhang von einem „Kompromiss des unvermittelten kontradiktorischen Pluralismus” gesprochen: Zwei Aussagen, zwei Wahrheiten, stehen unvermittelt nebeneinander. Dadurch entsteht eine Spannung, die nicht zu lösen ist, und wächst das Risiko einer einseitigen Interpretation unter Betonung der einen Seite, was in der nachkonziliaren Anwendung in der kirchlichen Praxis tatsächlich dann auch eingetreten ist. Vertreteter einer Bruchhermeneutik haben die Kompromissformeln in ihrem Sinne ausgelegt und damit verzerrt.

Aggiornamento war ein Ressourcement

Fest steht, dass die Konzilsväter von der Absicht getragen waren, die Kirche durch ein „Ressourcement”, durch ein Schöpfen aus den Quellen der heiligen Schrift und der Kirchenväter zu erneuern und von einer neuscholastischen Enge zu befreien. Vätertheologie und mittelalterliche Scholastik sollten sich ergänzen und fanden in den Kompromissformeln und -texten ihren sprachlichen Ausdruck. So finden wir in den Konzilstexten patristische Tradition und mittelalterliche Theologie (vor allem Thomas von Aquin und Bonaventura) miteinander verbunden. Die Kirchenväter und die mittelalterlichen Meister der Theologie bilden zusammen den Reichtum des theologischen Erbes der Katholischen Kirche. Das „Aggiornamento”, so Kardinal W. Kasper, also die „Verheutigung” der Kirche und der Glaubensvermittlung, bestand in einem Ressourcement aus der reichen Tradition der Kirche, wobei die mittelalterliche Tradition bei der Erneuerung aus den patristischen Quellen nicht übergangen und vergessen worden ist.

Sowohl Komplimentarität als auch Differenz

Auch wenn die Aussage des Konzils in „Lumen Gentium” Nr. 10 über den wesentlichen und nicht nur graduellen Unterschied von gemeinsamem und hierarchischem Priestertum in einem Nebensatz steht, so ist damit die Unterscheidung der beiden Formen nicht relativiert oder gar nivelliert. Vielmehr ist sie gerade Voraussetzung für die Zuordnung bzw. Komplimentarität der beiden Formen. Denn logischerweise kann es keine Komplimentarität geben, wenn keine Differenz vorhanden ist (so wie Mann und Frau sich nur ergänzen aufgrund ihrer Verschiedenheit). Dass der Text der Nr. 10 von „Lumen Gentium” die Differenz in einem Nebensatz ausrückt, der der Hauptaussage des Konzilstextes, nämlich der für das einheitliche Handeln in der Sendung der Kirche notwendigen Komplimentarität, untergeordnet ist, hat seinen Grund in dem Anliegen der Konzilsväter, das Priestertum aller Gläubigen positiv zu formulieren. Darum stellen sie dieses dem ministeriellen bzw. hierarchischen Amtspriestertum gegenüber. Aber nur in der Zusammenschau beider, und das ist die eigentliche Aussageabsicht des Konzils, wird die ganze Wahrheit erfasst.

Korrigierendes Eingreifen des nachkonziliaren authenischen Lehramtes

Als Reaktion auf die Verwischung des Unterschiedes zwischen Klerikern und Laien („Protestantisierung“) in der kirchlichen Praxis nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wird in verschiedenen kirchenamtlichen Dokumenten des authentischen Lehramtes nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil der Unterschied von Klerikern und Laien und die daraus resultierenden unterschiedlichen Aufgaben in der Kirche in Erinnerung gerufen und deren Beachtung angemahnt. Zu nennen sind hier u.a. das Nachsynodale Schreiben „Christifideles Laici” Papst Johannes Pauls II. vom 30. Dezember 1988 oder die Interdikasterielle Instruktion „Ecclesiae de mysterio” vom 15. August 1997 über die Mitarbeit von Laien am priesterlichen Dienst. Auch die letzte Enzyklika Papst Johannes Pauls II., „Ecclesia de Eucharistia”, macht auf einige dunklen Seiten in der Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils aufmerksam und richtet dabei die Aufmerksamkeit auf die Feier der heiligsten Eucharistie.

Ob es die Verwischung zwischen ordentlichem und auβerordentlichem Spendern der Kommunion oder das Predigtverbot von Laien in der Eucharistiefeier ist, in der die Homilie nur dem Priester (und Diakon) vorbehalten ist (can. 767 § 1), oder ob es die Beteiligung von Laien an der Gemeindeleitung betrifft, die unter dem Stichwort „Kooperative Pastoral” in manchen Diözesen, vor allem in deutschen Bistümern, ein aktuelles Problem darstellt, insofern – auch vom Vatikan beanstandete - Fehlentwicklungen zu beobachten sind, die die Rolle des Pfarrers als des „eigen(en) Hirten” einer Pfarrei (can. 519) auszuhöhlen drohen -, es geht letztlich bei all diesen und vielen anderen Phänomen nachkonziliarer

Fehlentwicklungen um den wesentlichen und nicht nur graduellen Unterschied zwischen den geweihten Amtsträgern und den Laien, den das Zweite Vatikanische Konzil in der Kirchenkonstitution „Lumen Gentium” (Nr. 10) in Erinnerung gerufen hat. Diese Phänomene der nachkonziliaren Krise haben zu einer „Protestantisierung“ des Priesterbildes geführt.

Einer der Gründe für die Berufungskrise unserer Tage

Der Präfekt der römischen Bildungskongregation, der Pole Zenon Kardinal Grocholewski, äußerte sich im letzten Jahr bei der Vorstellung neuer Leitlinien zur Förderung von Berufungen zum Priesteramt. Das Dokument spricht von einem „besorgniserregenden Rückgang“ der Berufungen zum Priesteramt in Europa und den USA. Der Präfekt erinnerte an die Konzilsaussage über den „wesensmäßigen Unterschied zwischen Priestern und Laien. Die Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965), dass alle Gläubigen eine Berufung hätten, bedeute keineswegs, dass das Amtspriestertum nur eine Berufung unter anderen sei, so der Kardinal. Die nachkonziliaren Fehlentwicklungen, die nicht nur zu einer gravierenden Identitätskrise bei Klerikern geführt haben, sondern auch den vom Konzil betonten Weltcharakter der Laien verkennt und vereitelt haben und mitursächlich sind für die von Kardinal Grocholeswki zurecht beklagte jahrelange anhaltende Berufungskrisen, haben ihre Wuzeln in der einseitigen, das allgemeine Priestertum betonenden Fehldeutung der Konzilsaussage in „Lumen Gentium” Nr. 10, und zwar aufgrund einer Hermeneutik, die die Kirchengeschichte mit dem Konzil beginnen lässt und das reiche Erbe der theologischen Tradition des ersten und zweiten Jahrtausends der Kirche über Bord wirft.

Notwendigkeit einer authentischen Interpretation der Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils

Die oben genannten päpstlichen Dokumente sind Beispiele, wie der Apostolische Stuhl diese Fehlentwicklung der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil zu korrigieren versucht und ihnen Einhalt gebietet. Mehr noch: Die Dokumente müssen gesehen werden als hoheitliche Aussagen des authenischen Lehramtes über die richtige Interpretation und Anwendung von „Lumen Gentium” Nr. 10 hinsichtlich des wesentlichen und graduellen Unterschiedes zwischen Klerikern und Laien. Dass dabei in den lehramtlichen Texten der Unterschied besonders hervorgehoben wird, hängt damit zusammen, dass dieser in der nachkonziliaren Zeit nicht mehr gebührend berücksichtigt worden ist, wodurch es zu einer Störung des Gleichgewichtes der konziliaren Kompromissformel gekommen ist, wie die kirchliche Praxis schmerzlich zeigt. Wo aber ein Gleichgewicht gestört ist, muss der Akzent auf jenen Aspekt gelegt werden, der aus dem Gleichgewicht geraten ist, und das ist der wesentliche und graduelle Unterschied von Amtspriestertum und allgemeinem Priestertum. Als authentische Interpreation der Konzilsaussage durch das authenische Lehramt fordern die genannten päpstlichen Texte bzw. der römischen Kurie von allen Gläubigen einen religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes (Lumen Gentium Nr. 25).

Römisches Dikasterium für die authenische Interpretation der Konzilstexte

Die Kirchenkrise nach dem Konzil hat ihre Wurzeln vor allem gerade in einer Hermeneutik des Bruches. Die Verwischung des graduellen und wesentlichen Unterschiedes (den „Lumen gentium” Nr. 10 in einem – konzessiven – Nebensatz in Erinnerung ruft) von allgemeinem und besonderem Priestertum bzw. die „Protestantisierung“ des Priesterbildes, die daraus sich ergebende Identitätskrise unter Klerikern und Laien sowie die dadurch verursachte Lähmung der kirchlichen Sendung, der erschreckende Schwund an Berufungen zum Priestertum, der die Kirche nach dem Konzil heimgesucht hat, sind die bitteren Früchte dieser Hermeneutik der Diskontinuität, die die Kompromissformel des Konzils durch die Ausblendung der Tradition der Kirche im Ergebnis entstellt hat.
50 Jahre nach der Eröffnung des wohl gröβten Kirchenereignisses des letzten Jahrhunderts hat in dem Pontifikat Benedikts XVI. eine kritische Auseinandersetzung mit den Texten selber, deren Hermeneutik und deren Folgen für die Kirche eingesetzt. Diese Auseinandersetzung geht weiter. Papst Franziskus ist dabei, die römische Kurie gründlich zu reformieren. Dazu gehört wohl auch die Aufhebung oder Erneuerung bisheriger Dikasterien, aber auch die Einrichtung neuer Kurieninstanzen. Wäre es nicht mehr als 50 Jahre nach der Konzilseröffnung an der Zeit, eine Instanz an der römischen Kurie einzurichten, die im Auftrag des Papstes für die authentische, und damit bindende Interpretation der Konzilstexte zuständig ist, ähnlich dem Päpstlichen Rat für die Interpretation von Gesetzestexten? Dieses neu zu errichtende Dikasterium sollte dann auch die Befugnis haben, im Namen des Papstes bei den Bischöfen in ihren Diözesen auf die Durchsetzung und Umsetzung des Konzils im Licht dieser authentischen Interpretation, d.h. einer Interpretation im Sinne der „Reform in Kontinuität“, hinzudrängen.

Von Dr. iur. can. Gero P. Weishaupt.

http://www.kathnews.de/protestantisierung-des-priesterbildes

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