Eine nicht nachvollziehbare und mit der hl. Tradition unvereinbare Handlung des Papstes !
Dazu Weihbischof Athanasius Schneider aus Kasachstan:
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Ein typischer Pfarrer sollte den
immerwährenden Sinn des Katholischen Glaubens verstehen, den ewig gültigen Sinn und die Gesetze der Heiligen Liturgie, und – da er sie verstanden hat – eine innere Standhaftigkeit und Sicherheit bewahren.
Er sollte sich an den Grundsatz zur Unterscheidung erinnern:
quod semper, quod ubique, quod ab omnibus, das heißt, was immer, überall und von allen geglaubt und praktiziert wurde.
Die Kategorien ‚immer, überall und von allen‘ sind im moralischen, nicht arithmetischen Sinn zu verstehen.
Ein konkretes Entscheidungskriterium sind folgende Fragen:
Stellt diese Änderung in einer doktrinellen Aussage oder in einer pastoralen oder liturgischen Praxis einen Bruch mit der Vergangenheit von Jahrhunderten oder Jahrtausenden dar?
Läßt die Neuerung den Glauben klarer und heller erstrahlen?
Führt die liturgische Neuerung näher zur göttlichen Heiligkeit hin oder erklärt sie uns besser und tiefer die göttlichen Geheimnisse?
Führt diese Neuerung in der Ordnung zu mehr Eifer für das heiligmäßige Leben?
Was die Neuerung der Fußwaschung an Frauen am Gründonnerstag betrifft:
Diese Heilige Messe zelebriert die Einsetzung des Altarsakraments und des Weihesakraments.
Die Fußwaschung an Frauen
lenkt daher nicht nur von den zentralen Punkten der Eucharistie und des Priestertums ab, sondern schafft eine große Verwirrung,
was die historische Symbolik der „Zwölf“ und das männliche Geschlecht der Apostel betrifft.
Die universale Tradition der Kirche erlaubte keine Fußwaschung während der Heiligen Messe, sondern in einer eigenen Zeremonie.
Man muß dazusagen, daß das Waschen und Küssen von Frauenfüßen durch einen Mann, im konkreten Fall durch einen Priester oder durch einen Bischof, von allen und in allen Kulturen als unangemessene und sogar unanständige Handlung gesehen wird.
Gott sei Dank ist kein Priester verpflichtet, am Gründonnerstag Frauen die Füße zu waschen, da die Fußwaschung fakultativ ist.“
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Kardinal Sarah, Präfekt der Glaubenskongregation:
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"Jeder Priester oder Bischof muss nach seinem Gewissen gemäß dem Sinn,
weshalb Unser Herr dieses Fest eingesetzt hat, entscheiden.
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Mit anderen Worten: Es gibt keinen Zwang, Frauen die Füße zu waschen.
Im Alten Ritus stellt sich diese Frage überhaupt gar nicht erst.....
denn diese eigenmächtige päpstliche Massnahme bezieht sich nur auf den
" Novus Ordo"
In den Gemeinschaften der hl. Tradition bleibt also alles so wie es immer gelehrt wurde.
D.h. keine "interreligiös-feminine" Missklänge !
Gründonnerstag / Hoher Donnerstag
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