Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“
Der Eid kann gemäß Art. 56 Satz 2 GG auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
2.Tim 3,16: die gesamte Bibel kommt von Gott! 2.Petr 1,20-21: Gott gebrauchte menschliche Schreiber! 1.Kor 2,13: Gott wachte über jedem einzelnen Wort der Bibel! 2.Petr 1,21 Der Empfang und die Weitergabe, bzw. Niederschrift des Wortes Gottes geschah unter der Führung des Heiligen Geistes!
in Diskussionsplattform politischer Themen
18.02.2017 15:18
von
Andi
• 1.077 Beiträge
Liebe Mitglieder/Mitleser,
wie es scheint ist dieser Eid das Papier nicht Wert auf dem es steht. Merkel machte genau das Gegenteil und nichts passiert. Sie schadet Deutschland enorm.
Philipper 2,10 Darum hat ihn Gott über alle erhöht und ihm den Namen verliehen, der größer ist als alle Namen, damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu und jeder Mund bekennt:,Jesus Christus ist der Herr, - zur Ehre Gottes, des Vaters.
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