Grüss Gott und herzlich Willkommen im KATHOLISCHPUR- Forum.... |
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Liebe Kristina
Die von Dir erwähnte - jüdische - Freimaurerloge Bnai Brith dürfte so etwas wie die "Koordination" der Umtriebigkeiten zukommen.
Sie war denn auch vom ultraliberalen Kardinal Bea noch vor dem Vaticanum II. kontaktiert worden.
Der Freigeist und die Freimaurerei (2)
Ebenso hat der seinerzeitig noch Kardinal Bergoglio diese Freimaurerloge zu einer "Holocaustgedenkliturgie“ in die katholischer Kathedrale von Buenos Aires eingeladen.
Bleibt einmal mehr anzumerken, dass das freimaurerisch freigeistige Gedankengut
mittlerweile durch die freimaurerischen "Satelliten" .....der freimaurerischen Ablegerorganisationen
der sog. "Service-Clubs wie Rotary, Lions" etc. in der Gesellschaft Verbreitung findet ....
also in den "Kaffehäusern" der Freimaurerei !
bekanntermassen tummeln sich in den "Service Clubs" mittlerweile nicht wenige kirchliche Würdenträger..so etwa im Rotary-Club
Kardinal Lehmann ...
Kardinal Marx ( aktuell zu den 8 "Beratern" von Papst Franziskus gehörend)
oder Bischof Algermissen...etc.
nicht unterschlagen wollen wir die seinerzeit
vom Rotary-Club Buenos Aires verliehene "Ehrenmitgliedschaft" für
Kardinal Bergoglio....dem heutigen Papst Franziskus.
Doch nun wieder der Brückenschlag zur eigentlichen Thematik "AfD":
Wie steht eigentlich die AfD zur Freimaurerei und deren Ablegern, den "Service-Clubs" ?
Freundliche Grüsse und Gottes Segen
Lieber Aquila,
war das jetzt eine rein rhetorische Frage zur AfD und Freimaurerei oder weißt du mehr?
Denn zumindest Alexander Gauland ist Rotarier und Autor des Magazins.
https://rotary.de/autor/alexander-gauland-345.html
LG
Kristina
2.Tim 3,16: die gesamte Bibel kommt von Gott!
2.Petr 1,20-21: Gott gebrauchte menschliche Schreiber!
1.Kor 2,13: Gott wachte über jedem einzelnen Wort der Bibel!
2.Petr 1,21 Der Empfang und die Weitergabe, bzw. Niederschrift des Wortes Gottes geschah unter der Führung des Heiligen Geistes!
Liebe Kristina
Die Frage war schon Ernst gemeint....
und das Beispiel von Herrn Gauland zeigt denn auch die Notwendigkeit, auch diesen Aspekt bez. der Einschätzung der AfD zu beleuchten.
Bei der Recherche im Internet stösst man nicht nur auf Querverbindungen von AfD-Mitgliedern zu den "Service-Clubs"....sondern auch auf "Dankesbekundungen" wie Diese:
https://www.afd-rkneuss.de/2016/11/24/ko...s-rotary-clubs/
Ob, wie auch zu lesen ist, die AfD gleichsam von Beitritten von Rotariern "überflutet" wird, lässt sich von aussen nicht beurteilen.....
festzustellen ist aber, dass gerade auch die AfD im "Visier" der "Service-Clubs" stehen dürfte....
wie besser als durch Unterwanderung liesse sich auch eine Partei wie dei AfD
wieder "auf Linie" im Sinne der "politisch korrekten" Ausrichtung bringen ?
Freundliche Grüsse und Gottes Segen
Wer ist ChrAfD?
http://www.chrafd.de/index.php/ueber-uns
Wofür steht ChrAfD?
In einer freiheitlichen und säkularen Demokratie verhält sich der Staat gegenüber den religiösen Ansichten seiner Bürger weitgehend neutral. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die religiösen Ansichten und das religiöse Leben seiner Bürger letztlich bedeutungslos sind. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. In einem oftmals zitierten Ausspruch des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde heißt es: “Der freiheitliche säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann” (“Böckenförde-Diktum”). Das Regelwerk der demokratischen Grundordnung ist also lediglich “technischer” Art und soll durch seine gesetzliche Verankerung sicherstellen, dass der in Wahlen zum Ausdruck gekommene Mehrheitswillen der Bevölkerung sich in Gesetzen und Verordnungen niederschlagen kann. Damit ist nichts über die sittliche Qualität demokratischer Entscheidungen gesagt.
Insofern ist in der Demokratie weniger das technische Regelwerk entscheidend, nach dem Entscheidungen getroffen werden, sondern vielmehr das sittliche Fundament, auf dessen Grundlage die Bürger ihre Entscheidungen treffen. Ohne dieses sittliche Fundament kann auch eine Demokratie unmittelbar in die Barbarei führen.
Wir glauben, dass Gott die Menschen nach seinem Ebenbild erschaffen und auch mit der Freiheit des Willens und mit Verstand begabt hat. Der Mensch ist also frei, sich für oder gegen Gott, für oder gegen das Gute zu entscheiden. Er besitzt eine unveräußerliche Würde, die durch seine Mitmenschen nicht angetastet werden darf und unabhängig von Geschlecht, Religion, Rasse oder persönlichem Lebensentwurf ist. Die “Gleichwertigkeit” des Menschen vor Gott bedeutet aber auch eine grundsätzliche Gleichheit der Rechte und Pflichten gegenüber der Staatsmacht, die ja Gottes Autorität vertritt, und auch im zwischenmenschlichen Verhältnis gelten unumstößliche Regeln, die der Willkür Grenzen setzen.
Für die Heranbildung der europäischen Nationen war der Einfluss des Christentums entscheidend, das nach und nach alle Bereiche der Kultur durchdrang. Ohne Kenntnis der christlichen Grundlagen ist weder die Architektur der Gotik, noch die Musik Johann Sebastian Bachs oder die Philosophie von Johann Gottfried Herder zur Gänze zu verstehen. Mit der „Verdunstung“ des Glaubenswissens (Benedikt XVI.) gefährden wir damit nichts weniger als die Grundlagen unseres Staatswesens und unserer Zivilisation. Es ist uns deshalb ein Anliegen, mit unserer politischen Tätigkeit dieser bedrohlichen Entwicklung entgegenzutreten.
Als politisch aktive Bürger ist uns das individuelle Bekenntnis zum christlichen Glauben im Rahmen unserer Tätigkeit mit am wichtigsten. Wir wollen damit diejenigen ermuntern und stärken, die sich in einer weitgehend glaubenslosen Zeit alleingelassen fühlen. Die gegenseitige Stärkung im Glauben ist somit eines unserer zentralen Anliegen.
Das menschliche Leben, von seinem Anfang bis zu seinem natürlichen Ende, ist von Gott gegeben und entzieht sich für uns Christen damit der menschlichen Verfügbarkeit. Leider wird dieser Grundsatz nicht allgemein akzeptiert, denn gerade am Beginn und am Ende des menschlichen Lebens ist dieses in besonderem Maße gefährdet. Nach wie vor werden in Deutschland Jahr für Jahr während der Schwangerschaft skandalös viele Kinder getötet. Jährlich fällt eine mittlere Großstadt der herrschenden Praxis von Abtreibungen zum Opfer. Bemühungen der Politik, diesen Zustand zu ändern oder wenigstens zu verbessern, sind entweder erfolglos oder finden erst gar nicht statt. Besonders bedrückend ist das immer geringere Unrechtsempfinden bei einer Tötung, das mit der aktuellen (de facto) Fristenlösung einhergeht. Die derzeitige Situation wollen wir so nicht akzeptieren. Jede Änderung der politischen Rahmenbedingungen muss darauf abzielen, die werdende Mutter zur Austragung ihres Kindes zu ermuntern, wobei ihr bereits vom Zeitpunkt der Feststellung einer Schwangerschaft alle erforderlichen Hilfestellungen zukommen müssen. Dazu könnte auch die Kindergeldberechtigung mit dem Zeitpunkt der Schwangerschaftsfeststellung gehören.
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird das noch ungeborene Kind einem “Eignungstest” unterzogen, in dem es sich den Wunschvorstellungen der Eltern zu stellen hat. Kinder mit Behinderungen (insbesondere Down-Syndrom) werden im Regelfall bedenkenlos aussortiert und getötet. Damit ist eine ethische Grenze überschritten, die Büchse der Pandora geöffnet. Werden wir, wie in China und Indien schon üblich, zukünftig Kindern mit dem “falschen” Geschlecht oder mit den “falschen” genetischen Eigenschaften überhaupt noch das Recht zum Leben zubilligen? Die dringend notwendige Diskussion der ethischen Folgen der PID ist bisher nicht geführt worden. Nicht alles Machbare ist sittlich und moralisch auch verantwortbar. Auch behinderte Kinder haben ein Existenzrecht, es gibt kein “lebensunwertes” Leben!
Mit größter Sorge verfolgen wie die Diskussion um die “Hilfe zum selbstbestimmten Sterben” oder “Sterbehilfe”, wie die Euthanasiebeschönigend genannt wird. Auch hier steht das menschliche Leben nicht zur Disposition. Menschen im Sterbeprozess ist die erforderliche Unterstützung, z. B. in der Form einer Palliativbehandlung, zu gewähren. Ein Eingreifen in den Sterbeprozess, um diesen zu beschleunigen, ist dem Menschen nicht erlaubt. Es bestehen ernste und berechtigte Zweifel, ob ein Mensch im Sterbeprozess stets frei und selbstbestimmt handeln und entscheiden kann. Wenn dieser Prozess länger andauert, ist es offensichtlich, dass auch nicht-humanitäre Überlegungen im Vordergrund stehen können. Dies betrifft insbesondere wirtschaftliche Erwägungen, die im Verlaufe einer schweren Krankheit Bedeutung gewinnen und zu einer Ausübung von moralischem Druck auf den Sterbenden führen können.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Die Ehe ist die natürliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau auf der Basis von Gleichberechtigung, gegenseitigem Respekt und Liebe. Gehen aus dieser Verbindung Kinder hervor, so bilden die Eltern zusammen mit den Kindern eine Familie. Wir treten den Versuchen entgegen, die Bezeichnung “Ehe” oder “Familie” aus ideologischen Gründen umzudeuten, um damit andere Formen des Zusammenlebens gleichzustellen. Soweit Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, muß man diesen den für Christen selbstverständlichen Respekt entgegenbringen. Eine Herabwürdigung, gleich welcher Art, kann es nach christlichem Verständnis nicht geben. Dies schließt aber nicht aus, dass wir die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ablehnen. Wir erkennen auch deutlich, dass es einflussreiche Interessensgruppen gibt, deren offensichtliches Ziel die Zerstörung der christliche Ehe ist. Dem treten wir mit allem nötigen Nachdruck entgegen.
Die gemeinsame Erziehung der Kinder durch Mutter und Vater gehört zu den vornehmsten und auch für die Gesellschaft wichtigsten familiären Aufgaben. Es ist mittlerweile auch wissenschaftlich nicht mehr umstritten, dass ein Kleinkind gerade in den ersten drei Lebensjahren in besonderer Weise der Zuwendung der Eltern, insbesondere der Mutter, bedarf und sich diese Zuwendung auf die weitere persönliche Entwicklung des Kindes in höchstem Maße günstig auswirkt. Die Erziehung in noch so “professionellen” Kindertagesstätten (Kitas) ersetzt nicht die Zuwendung und die Liebe des Elternhauses. Insofern kann die Erziehung außerhalb des Elternhauses stets nur eine Ersatzlösung sein, wogegen die elterliche Erziehung stets Vorrang genießen muss. Daraus folgt auch, dass eine Entscheidung der Eltern über die außerhäusliche Erziehung nicht durch finanzielle Erwägungen vorweggenommen werden darf. Die derzeitige bzw. geplante Förderung der Kitas hat offensichtlich den Zweck, die Mütter schnellstmöglich wieder in den Erwerbsprozess einzugliedern, denn eine wirkliche Wahlfreiheit ist für Eltern mit begrenztem Familienbudget nicht gegeben. Wir setzen uns für eine tatsächliche Wahlfreiheit ein, die es nur dann gibt, wenn die Förderung der häuslichen Erziehung der Kita-Förderung wenigstens annähernd gleichgestellt ist. Wir wollen Eltern ermutigen, in den ersten Lebensjahren der Kinder überwiegend für diese da zu sein. Die verhältnismäßig wenigen Beispiele schwieriger elterlicher Erziehung dürfen nicht als Vorwand dienen, um durch die Hintertür eine staatlich gelenkte Kindererziehung einzuführen.
Der konfessionelle Religionsunterricht in allen Bundesländern hat für uns größte Bedeutung, denn in ihm besteht noch die Möglichkeit, das in den Familien nicht mehr oder nicht mehr ausreichend vorhandene Glaubenswissen zu vermitteln. Selbstverständlich achten wir die Wahlfreiheit der Eltern oder der Schüler, die die Wahrnehmung nicht glaubensbezogener Ersatzangebote ermöglicht. Anstelle unverbindlicher “Ethik”-Angebote oder vergleichbarer Fächer wäre nach unserer Ansicht die alternative Einrichtung eines Schulfaches “Religionsgeschichte” wünschenswert. Damit könnte dem oben erwähnten Aspekt der großen Bedeutung der christlichen Religion für die Ausbildung der europäischen Kultur Rechnung getragen werden, ohne dass an die Lernenden glaubensbezogene Anforderungen gestellt würden. Dies gilt auch für Kinder nichtchristlicher Bekenntnisse.
Die Lage der Christen in den islamisch geprägten Staaten des Nahen Ostens muss als dramatisch bezeichnet werden. In Ägypten und nun auch in Syrien sind die Christen schweren verfolgungen ausgesetzt. Sie werden drangsaliert und bedroht, gewaltsame Übergriffe sind an der Tagesordnung, ebenso die Zerstörung und Beschädigung von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen. Im Irak geht das fast zweitausendjährige Christentum seiner physischen Auslöschung entgegen. Überall wo der Islam politische Macht gewonnen hat, sind die Christen längst Staatsbürger zweiter Klasse geworden. Von einer freien Ausübung des christlichen Glaubens kann in diesen Ländern keine Rede sein. Dies gilt auch für die Türkei, die als Anwärter für eine EU Mitgliedschaft gilt, aber dem zahlenmäßig geringen christlichen Bevölkerungsteil die freie Religionsausübung verwehrt.
Vor diesem Hintergrund ist die Auseinandersetzung mit dem Islam in Deutschland von einer Mischung aus Wunschdenken und Naivität geprägt. Es ist nicht einsehbar, dass der Islam, sollte er zu weiterem politischem Einfluss in Deutschland gelangen, sich gegenüber religiös Andersdenkenden anders verhalten sollte als in seinen Stammländern. Über diese bedeutsamen Sachverhalte muss endlich eine freie und vorurteilslose Diskussion möglich sein, bei der keinerlei Denk- und Sprechverbote angebracht sind. Die theologischen Gemeinsamkeiten zwischen Islam und Christentum werden zumeist überschätzt, da die Kernbotschaften des Christentums, insbesondere die Gottessohnschaft Jesu und Seine Wiederauferstehung, vom Islam geleugnet werden.
Eine EU-Mitgliedschaft der Türkei wird von uns abgelehnt, da dort die Menschenrechte und die Glaubensfreiheiten nicht uneingeschränkt gewährleistet sind. Die Unterdrückung der dortigen Christen sowie Ehrenmorde, Zwangverheiratungen, Leugnung des Völkermordes an den christlichen Armeniern und die immer wiederkehrenden Forderungen nach Einführung der Scharia sind für uns gänzlich inakzeptabel.
Zuletzt ist uns der Schutz des christlichen Glaubensbekenntnisses ein besonderes Anliegen. Derzeit sind unter dem Deckmantel der “Freiheit der Kunst” in einem Maße Beleidigungen und Schmähungen möglich, wie sie für andere Glaubensbekennnisse zu Recht undenkbar wären. Wir sehen hier die dringende Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung zum Schutz des religiösen Befindens der christlichen Mehrheitsbevölkerung.
Gerechtigkeit erhöht ein Volk, die Sünde aber ist der Völker Verderben
(Spr. 14,34)
Philipper 2,10
Darum hat ihn Gott über alle erhöht und ihm den Namen verliehen, der größer ist als alle Namen,
damit alle im Himmel, auf der Erde und unter der Erde ihre Knie beugen vor dem Namen Jesu
und jeder Mund bekennt:,Jesus Christus ist der Herr, - zur Ehre Gottes, des Vaters.
Lieber Andi
Vielen Dank für diesen interessanten Hinweis.
"ChrAfD" ......ein sehr guter Ansatz wie ich meine.
Eigentlich längst überfällig.....gerade aufgrund des "Sperrfeuers" wie aktuell von Kardinal Marx.
Die Gundsatzerklärung ist im Einklang mit der Lehre der Kirche.
Freilich ist die Wählerschaft der AfD bislang eher säkularer Grundeinstellung....
alleine die Migrationsthematik ist für sie das "Zugpferd".
Andere Themenbereiche bleiben eher von marginalen Interesse.
Dies könnte sich sicherlich mit einer grösseren Durchmischung von
" ChrAfD" Mitgliedern nach und nach ändern.
Gerade auch durch das wieder ins Bewusstseinbringen der christlich abendländischen Prägung Deutschlands / Europas.
Zitat aus der "Grundsatzerklärung":
Wir sehen hier die dringende Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung zum Schutz des religiösen Befindens der christlichen Mehrheitsbevölkerung.
Freundliche Grüsse und Gottes Segen
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