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Prof. G. May: Die andere Hierarchie

in Katechese 24.10.2014 20:11
von Vicki (gelöscht)
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§1 Die hierarchische Verfassung der Kirche

I. Die Existenz der Hierarchie

1. Hirt und Herde

Die Kirche Christi ist die Verbindung von Unsichtbarem und Sichtbarem. Unsichtbar sind Christus, das verklärte Haupt der Kirche, der heilige Geist und die Gnade.

Die Sichtbarkeit der Kirche drückt sich aus in Gottesdienst und Sakramentenspendung, im Glauben und in der rechtlichen Verfasstheit, vor allem in der hierarchischen Struktur. Recht und Hierarchie sind unaufgebbare Wesensbestandteile der Kirche. Wenn von der ganzen Kirche oder von allen Christen die Rede ist, wird damit keineswegs geleugnet, dass die Kirche eine strukturierte und hierarchisch geordnete Einheit ist.

Die Kirche ist das Volk Gottes. Dieses Volk ist von besonderer Art. Es existiert nur in der vorgegebenen Struktur von solchen, die eine Vollmacht besitzen, und anderen, die eine solche nicht haben. Wo immer die Heilige Schrift und die Urkunden der Lehrverkündigung vom "Weiden" sprechen (1), setzen sie das Gegenüber von Hirt und Herde voraus.

(1) vgl. z.B. Lumen gentium Nr. 18.


2. Haupt und Leib

II. Der Unterschied zwischen Klerus und Laien


1. Gleichheit der Würde als Christen

Die Kirchenglieder werden unterschieden in Kleriker und Laien. Wer eine Weihe empfangen hat, gehört zum Klerus. Die Nichtgeweihten werden als Laien bezeichnet. Kleriker und Laien bilden zusammen das Volk Gottes.

Die Unterscheidung von Klerikern und Laien enthält keinerlei Beurteilung der einen wie der anderen. Kleriker und Laien unterscheiden sich nicht in bezug auf ihren Wert oder ihre Würde als Christen. Zwischen ihnen waltet vielmehr "eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi" (LG Nr 32; c 208). Alle Getauften sind in ihrer Weise des Amtes Christi als Priester, Prophet und König teilhaftig. Alle sind gerufen, je nach ihrer eigenen Lage die Sendung der Kirche auszuführen (c. 204 §1). Alle Gläubigen arbeiten je nach ihrer Lage zum Aufbau des Leibes Christi mit.

Das Amt beinhaltet lediglich einen besonderen göttlichen Auftrag und eine gesteigerte Verpflichtung, nicht einen menschlichen Vorzug seines Trägers. Auch der Kleriker bedarf zur Erlangung seines eigenen Heils der Dienste eines anderen Geweihten.


2. Das Amt


Die Kirche ist von Jesus Christus gestiftet. Eine Stiftung unterliegt dem Willen des Stifters, nicht dem Willen ihrer Mitglieder oder Destinatäre. Der Herr, der die Kirche gestiftet hat, hat sie danach nicht verlassen. Er leitet und belebt sie in unsichtbarer Weise, wozu er sich der Mitglieder der Hierarchie bedient.

In der Kirche geht nicht alle Macht vom Volke, sondern von Jesus Christus aus. In ihr gibt es keine Volkssouveränität sondern in ihr gibt es Gottes Souveränität. In der Kirche wird die Autorität nicht von unten nach oben übertragen, sondern mit Hilfe des Wirkens Gottes von oben nach unten verliehen. Wahrheit und Gnade stehen nicht zur Disposition des Volkes oder einer Mehrheit. Auch die Amtsträger sind lediglich Diener Christi und Mitarbeiter Gottes. Dieser Sachverhalt wird am Apostolat deutlich.

Der Apostel repräsentiert Christus, steht und handelt an Christi Stelle. Paulus schreibt in 2 Kor 5,20: "An Christi Statt sind wir also gesandt, indem Gott durch uns ermahnt. Wir bitten an Christi Statt: Lasst euch versöhnen mit Gott." Wenn der Apostel Christus, den Stifter der Kirche, in seinem Sein und in seinem Handeln repräsentiert, dann ist ihm auch - freilich in abgeleiteter Weise - Autorität zu eigen. Als Inhaber der Autorität darf er Gehorsam von der Gemeinde fordern (2 Kor 10,5). Was von den Aposteln gilt, das findet auch auf ihre Nachfolger Anwendung. Wer in der apostolischen Sukzession steht, gewinnt am Amte Christi Anteil.

Das durchgängige Strukturprinzip der Verfassung der katholischen Kirche ist das Gegenüber und die Einheit von Haupt und Leib. Dies gilt in erster und grundlegender Weise von dem Verhältnis Christi zu der Gesamtheit der Gläubigen. Christus ist das Haupt, die Kirche ist sein Leib (Lumen gentium Nr. 7).

Die Zusammengehörigkeit von Haupt und Gliedern erfährt aber ihre Verwirklichung in abgeleiteter Weise auch im Verhältnis der menschlichen Stellvertreter Christi zu den ihnen anvertrauten Gläubigen. Bischöfe und Priester üben das Amt Christi, des Hauptes und Hirten, aus (Presbyterorum ordinis Nr. 6). Durch dieses Prinzip sind Hirt und Herde, Klerus und Laien zur Einheit verbunden.

Die Stellung als Haupt besagt, wenn sie einem Menschen eingeräumt wird, die Repräsentation und die Stellvertretung des Herrn Jesus Christus. Sie kann nur wahrgenommen werden von Personen, die durch Weihe und Sendung dazu ermächtigt sind (Prespyterorum ordinis Nr. 1).

- Durch das Sakrament der Weihe werden aufgrund göttlicher Anordnung einige Christen durch das ihnen eingeprägte unauslöschliche Zeichen zu geweihten Dienern konsekriert und deputiert, damit sie, ein jeder nach seiner Stufe, in der Person Christi des Hauptes die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens ausüben und so das Volk Gottes weiden (c. 1008).

Durch die kanonische Sendung werden sie zu Mitarbeitern des Bischofsstandes bestellt (Presbyterorum ordinis Nr. 2 und 7). Die zur Repräsentation des Herrn Jesus Christus befähigten Personen bilden die kirchliche Hierarchie. Das Wort besagt heiligen Ursprung und heilige Herrschaft, eine Ordnung heiligen Ursprunges und heiligen Zieles.

- Die Hierarchie stellt ein Ordnungsgefüge institutioneller Stufungen, der Über- und der Unterordnung dar. Sachlich versteht man unter Hierarchie die von Christus den Aposteln und ihren Nachfolgern verliehene Gewalt, die Kirche zu leiten und die Heilsgüter zu vermitteln, personal die Gesamtheit der Inhaber dieser Gewalt. Auf göttlicher Einsetzung beruhen hinsichtlich der Regierungsgewalt die Stufen des Primats und des Episkopats, hinsichtlich der Weihegewalt die Stufen der Bischöfe, der Priester und der Diakone. Zu den beiden Grundämtern des Primats und des Episkopats treten Hirtenämter, die auf kirchlicher Einsetzung beruhen, im bischöflichen Bereich vor allem die Dekane und die Pfarrer.


3. Kirchengewalt

Der Hierarchie ist die Kirchengewalt eigen. Siest die zur Führung, Belehrung und Heiligung des Volkes Gottes von Christus gestiftete Vollmacht. Die Kirchengewalt wird unterschieden in Weihegewalt und Hirtengewalt. Beide sind göttlichen Rechtes.

Die Weihegewalt ist gewissermaßen die Leben schaffende, schöpferische Vollmacht. die Hirtengewalt ist die leitende, Ordnung schaffende Vollmacht. Die Einsetzung in die Stufen der Weihegewalt geschieht durch die Erteilung der Weihe. Die Einweisung in die Stufe der Hirtengewalt erfolgt, den Primat ausgenommen, durch kanonische Sendung. Weihe- und Hirtengewalt sind aufeinander bezogen. Die heilige Weihe gibt grundsätzlich die Befähigung in der Person Christi, des Hauptes, die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens auszuüben (c. 1008). Nur Geweihte sind fähig, die auf göttlicher Einsetzung beruhende Leitungsgewalt in der Kirche zu erlangen (c.129 §1). Bei der Ausübung dieser Gewalt können Laien mitwirken (cc. 129 §2, 517 §2).

III. Das Weihesakrament


1. Die Repräsentation Christi

Das Amt der Apostel lebt in der kirchlichen Hierarchie weiter. Die Weitergabe geschieht im Sakrament der Weihe. Wer in der Kirche mit Christi Autorität handeln soll, bedarf dazu der Ausrüstung durch die sakramentale Würde.

Das Weihesakrament verleiht ein bleibendes geistiges Prägemal. Der Geweihte empfängt eine gewisse Gleichgestaltung mit Christus, eine besondere Angleichung an Christus. Christus aber ist der Mittler zwischen Gott und den Menschen (vgl. 1 Tim 2,5) sowie das Haupt der Kirche (vgl. Kol 1,18). Der Christus Gleichgestellte und Angeglichene wird daher zu der Darstellung oder Repräsentation des Mittlers Christus in der Kirche befähigt und damit betraut.

Das Weihesakrament gleicht den Empfänger an Christus als das mittlerische Haupt der Menschheit an; es verähnlicht ihn Christus, der sein Priestertum im Kreuzesopfer vollendete. Wenn Christus als das mittlerische Haupt der Kirche repräsentiert werden soll, kann dies niemals durch alle, sondern nur durch ausgewählte Einzelne geschehen. Das ist ohne weiteres einsichtig.

Wenn jeder repräsentieren soll, bleibt niemand übrig, dem gegenüber die Repräsentation erfolgt. Das priesterliche Mittlertum Christi sollte in der Kirche sichtbar weitergeführt werden durch Personen, die in der Person Christi handeln. Dadurch bleibt das Heilsgeschehen an Christus gebunden.

"Wenn ... jeder Gläubige gegenüber dem andern die Christusfunktion übernehmen könnte und jeder dem andern gegenüber in der Rolle Christi aufträte, würde die mittlerische Hauptesstellung Christi nicht mehr zeichenhaft in Erscheinung treten. Das Heil in der Kirche käme nicht mehr vom Ursprung in Christus, sein Hauptsein träte im Heilsleben nicht mehr hervor. Das Heilsleben wäre ein natürliches Geschehen unter Menschen." (2 Scheffczyk, Aspekte der Kirche 96)


- Das Amt in der Kirche ist also grundwesentlich und unaufgebbar Repräsentation Christi. Diese vollzieht sich auf verschiedenen Gebieten. Das Konzil spricht davon, dass der Priester beim Vollzug der Liturgie "in der Rolle Christi an der Spitze der Gemeinde steht" (Sacrosanctum Concilium Nr. 33), dass die Priester "in persona Christi handeln" (LG Nr. 10 und 28); dass sie "in besonderer Weise an Christi Stelle handeln" (PO Nr. 13). Es erklärt, dass die Priester "Anteil am Amt des einzigen Mittlers Christus haben" (LG Nr. 28), dass sie "in der Person des Hauptes Christus handeln können" (PO Nr. 2).


2. Sein und Funktion

Das Amt in der Welt ist eine Bündelung von Funktionen, Funktionen sind Verrichtungen innerhalb eines Sozialgebildes, die dem Funktionsträger von diesem zugewiesen werden. An sich ist das Sozialgebilde Urheber und Besitzer der Verrichtungen, die lediglich aus Gründen der Ordnung und der Übersichtlichkeit bestimmten Personen auferlegt werden. Der Träger der Funktionen ist grundsätzlich auswechselbar.

Die Funktionen verleihen nicht bleibende, unaufhebbare Autorität und keine echte, wesenhafte Repräsentation. Der Funktionsträger ist lediglich der äußere Vollzieher von Augaben und Tätigkeiten. Er muss gewiss fachlich für seine Aufgabe ausgebildet sein, aber er benötigt nicht eine bleibende Prägung seiner Person.

Anders in der Kirche. Das priesterliche Amt unterscheidet sich wesentlich von Ämtern in der Welt. Denn es geht nicht in Bezügen und Funktionen auf, die beliebig verteilt und ausgetauscht werden können. Das Amt ist vielmehr personal gebunden, eben an die Person Jesu Christi, dem der Amtsträger angeglichen wird.

Das priesterliche Amt geht darum weit über die bloße Funktionalität hinaus. Der Geweihte empfängt eine personale Prägung, die das Sein bestimmt; er erhält ein unauslöschliches Zeichen, das die unverzichtbare Grundlage für jede im Namen Christi vollzogene Funktion ist.


3. Allgemeines und Amtspriestertum

Von daher versteht man, dass nach der Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils ein wesentlicher Unterschied zwischen Amtspriestertum und allgemeinem Priestertum besteht (LG 10). Gewiss werden alle Getauften des Amtes Christi als Priester, Prophet und König teilhaftig, aber in je verschiedener Weise (c. 204 §1).

Während der Amtspriester das priesterliche Mittlertum Christi sichtbar und greifbar weiterführt, ist dies bei den mit dem allgemeinen Priestertum Beschenkten nicht der Fall. Während der Amtspriester die Stelle Christi vertritt, vertreten die Angehörigen des allgemeinen Priestertums nicht die Stelle Christi. Während die Amtspriester als Vertreter des Hauptes Christus den Heilsdienst sichtbar und ausweisbar vollziehen, tun dies die Inhaber des allgemeinen Priestertums nicht. Während der Amtspriester mit Vollmacht und Weisungsbefugnis ausgestattet ist, sind dies die Glieder des allgemeinen Priestertums nicht.

- Insofern der Priester Christus als das erlöserische Haupt der Kirche repräsentiert und seinen Heilsdienst in werkzeuglicher Abhängigkeit weiterführt, steht er gegenüber der Gemeinde und vor der Gemeinde. Das allgemeine Priestertum ist kein Amt, sondern die gnadenhafte Seinsbestimmtheit der durch Taufe und Firmung mit Christus Verähnlichten. Das genmeinsame Priestertum aller Getauften und Gefirmten wird aussgeübt "im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe" (LG 10).

Das Papier der deutschen Bischöfe "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" weist richtig darauf hin, dass das gemeinsame Pristertum aller Getauften "vor allem der christlichen Prägung aller Lebensbereiche" dient (II, 1,5), während das amtliche Priestertum den Hirtendienst leistet und den Christen zur Erfüllung ihrer Sendung hilft.

- Das gemeinsame Priestertum ist Priestertum im uneigentlichen Sinne. Denn im eigentlichen Sinne ist Priestertum nur da vorhanden, wo ein Mensch anstelle eines anderen und für andere vor Gott tritt und Opfer darbringt. Es ist ausgeschlossen, dass alle als Vertreter und Beauftragte für alle handeln.

Diese Überlegungen gilt es im Gedächtnis zu behalten, wenn im folgenden die von Christus eingesetzte Hierarchie mit der anderen Hierarchie, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil geschaffen wurde, verglichen wird. Dabei wird es vor allem um die Beantwortung der Fragen gehen: Wie konnte es zu der Aufrichtung der anderen Hierarchie kommen? Wie verhalten sich traditionelle und neue Hierarchie zueinander? Welches sind die Auswirkungen des Aufbaus einer anderen Hierarchie?

Hier der ganze Link:

http://frischer-wind.blogspot.de/2013/11...hierarchie.html

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