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Es gibt nur einen Papst – Katholiken dürfen nicht progressiver Versuchung erliegen

in Katechese 23.10.2014 21:56
von blasius (gelöscht)
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Es gibt nur einen Papst – Katholiken dürfen nicht progressiver Versuchung erliegen

15. September 2014 18:59 | Mitteilung an die Redaktion

Ein Papst oder zwei Päpste?


(Rom) Die ungewöhnliche Situation zweier Päpste, eines amtierenden und eines „emeritierten“ fördert eine anhaltende Diskussion über den „Bruch“, den ausgerechnet der Papst der „Kontinuität“, Benedikt XVI. als Schlußpunkt seines Pontifikats setzte – zur großen Freude progressiver Theologen. Der Historiker Roberto de Mattei warnt glaubenstreue Katholiken, der progressiven Versuchung zu erliegen, in Benedikt XVI. in irgendeiner Form noch den Papst zu sehen, den man eventuell dem amtierenden Papst entgegenstellen könnte. Warum es eine „Versuchung“ ist und warum man ihr „widerstehen“ soll, führt er im nachfolgenden Aufsatz aus.
Der Vatikanist Sandro Magister erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß die einzigen bisher zurückgetretenen Päpste nach ihrem Rücktritt nicht „emeritierte Päpste“ waren, sondern wieder Kardinäle. Einer zog sich wieder in die Abgeschiedenheit seiner Einsiedelei zurück, der andere trat in den Diplomatischen Dienst seines Nachfolgers.
Pius XII. hatte während des Zweiten Weltkrieges für den Fall einer Besetzung des Vatikans durch deutsche Truppen ein Rücktrittsschreiben aufgesetzt. „Wenn die Deutschen diese Linie überschreiten, werden sie nicht mehr den Papst, sondern Kardinal Pacelli antreffen.“ Der Papst sollte nicht zur Geisel einer der kriegführenden Parteien werden. Papst Benedikt XVI. sah sich nicht einer solchen Notsituation gegenüber.
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Einer und nur einer ist Papst

von Roberto de Mattei

Unter den vielen und vielgestaltigen Aussagen von Papst Franziskus der letzten Zeit ist eine, die eine genauere Beurteilung ihrer Tragweite verdient.
Auf der Pressekonferenz vom 18. August 2014 an Bord des Flugzeuges, das ihn nach seiner Korea-Reise nach Italien zurückbrachte, sagte er unter anderem:
„Ich denke, dass der emeritierte Papst keine Ausnahme ist, aber nach vielen Jahrhunderten ist dies der erste Emeritus. […] Vor 70 Jahren waren auch emeritierte Bischöfe eine Ausnahme, es gab sie nicht. Heute sind Bischöfe im Ruhestand eine feste Einrichtung. Ich meine, dass „emeritierter Papst“ bereits eine Institution ist. Warum? Weil unser Leben länger wird, und in einem gewissen Alter hat man nicht mehr die Fähigkeit, gut zu regieren, denn der Leib wird müde, die Gesundheit ist vielleicht gut, aber man ist nicht fähig, alle Probleme einer Regierung wie jener der Kirche voranzubringen. Und ich glaube, dass Papst Benedikt diesen Schritt vollzogen hat: die Einrichtung der emeritierten Päpste. Ich wiederhole: Vielleicht sagt mancher Theologe mir, dass das nicht richtig ist, aber ich sehe das so. Die Jahrhunderte werden sagen, ob es so ist oder nicht, wir werden sehen. Sie können mir sagen: „Und wenn Sie sich eines Tages nicht in der Lage fühlen weiterzumachen?“ Dann würde ich dasselbe tun, ich würde dasselbe tun! Ich werde viel beten, aber ich würde dasselbe tun. Er hat eine Tür aufgetan, die institutionell und nicht außergewöhnlich ist.“
Die Institutionalisierung der Figur eines emeritierten Papstes schiene damit eine vollzogene Sache zu sein.

Gibt es die „Doppelherrschaft“ zweier Päpste?

Einige katholische Autoren wie Antonio Socci, Vittorio Messori und Ariel Levi di Gualdo haben auf die Problematik aufmerksam gemacht, die durch die ungewöhnliche Situation zweier „Päpste“ entstanden ist und die auf die Existenz einer Art päpstlicher „Doppelherrschaft“ hinzuweisen scheint. Ein revolutionärer Bruch mit der theologischen und rechtlichen Überlieferung der Kirche paradoxerweise durchgeführt ausgerechnet vom Papst der „Hermeneutik der Reform der Kontinuität“.
Nicht zufällig begrüßte die „Schule von Bologna“, die sich immer durch ihre Opposition gegen Benedikt XVI. auszeichnete, mit Genugtuung seinen Verzicht auf das Pontifikat. Nicht nur wegen des Abtritts eines abgelehnten Papstes, sondern gerade wegen dieser „Reform des Papsttums“, die er durch seine Entscheidung eingeleitet habe, den Titel eines emeritierten Papstes anzunehmen.
Die Hermeneutik der „Kontinuität“ Benedikts XVI. habe sich dadurch in eine Geste des starken historischen und theologischen Bruchs umgewandelt.
Der historische Bruch rührt von der in zweitausend Jahren Kirchengeschichte absoluten Seltenheit der Abdankung eines Papstes her. Der theologische Bruch aber liegt gerade in der Absicht, die Figur des emeritierten Papstes zu institutionalisieren.

Progressive Autoren lieferten begeistert theoretische Rechtfertigung des „papa emerito“


Vor allem die progressiven Autoren sind die ersten, die sich beeilten, eine theoretische Rechtfertigung dieser Neuheit zu liefern. Dazu gehört der Kirchenrechtler Don Stefano Violi (Theologische Fakultät der Emilia-Romagna) mit dem Aufsatz La rinuncia di Benedetto XVI tra storia, diritto e coscienza (Der Amtsverzicht Benedikts XVI. zwischen Geschichte, Recht und Gewissen) in der Rivista teologica di Lugano (XVIII/2, 2013, S. 155-166). Ebenso Valerio Gigliotti, der Geschichte des Europäischen Rechts an der Universität Turin lehrt, mit dem Schlußkapitel seines Buches La tiara deposta. La rinuncia al papato nella storia del diritto e della Chiesa (Die abgelegte Tiara. Der Verzicht auf das Papstamt in der Geschichte des Rechts und der Kirche, Florenz, 2013, S. 387-432).
Laut Violi unterscheide Benedikt XVI. in der Declaratio, mit der er am 11. Februar 2013 seine Abdankung ankündigte, das Petrusamt, das munus, dessen Wesen vorwiegend geistlich sei, von seiner Ausübung.
„Die Kräfte erscheinen ihm ungeeignet für die Ausübung des ‚munus‘, nicht für das ‚munus‘ selbst“, so Violi. Der Beweis für das geistliche Wesen des „munus“ sei in folgenden Worte der Declaratio Benedikts XVI. ausgedrückt:
Bene conscius sum hoc munus secundum suam essentiam spiritualem non solum agendo et loquendo exsequi debere, sed non minus patiendo et orando.
Offizielle Übersetzung: „Ich bin mir sehr bewußt, daß dieser Dienst wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet.“

Neudefinition als „sakramentales“ Papstum?


In dieser Passage unterscheidet Benedikt XVI., laut Violi, nicht nur zwischen „munus“ und „executio muneris“, sondern auch zwischen einer administrativen „executio“, die durch die Handlung und das Wort (agendo et loquendo) und einer „executio“, die durch das Gebet und das Leiden (orando et patiendo) zum Ausdruck kommt. Benedikt XVI. würde damit seinen Verzicht auf die aktive Ausübung seines Amtes erklären, nicht aber auf das Amt selbst, das „munus“ des Papsttums: „Gegenstand seines unwiderruflichen Verzichts ist die ‚executio muneris‘ durch die Handlung und das Wort (agendo et loquendo), nicht das ‚munus‘, das ihm für immer anvertraut wurde“, so Violi.
Auch Gigliotti ist der Meinung, Benedikt XVI. habe mit dem Augenblick, da er aufhörte, Papst zu sein, einen neuen rechtlichen und persönlichen Status angenommen.
Die Unterscheidung zwischen dem traditionellen Attribut der „potestas“ und dem neuen des „servitium“, zwischen der rechtlichen und der geistlichen Dimension des Papsttums, habe die Tür „zu einer neuen mystischen Dimension des Dienstes am Volk Gottes in der Gemeinschaft und der Liebe“ aufgetan. Von der „plenitudo potestatis“ des Papstes gehe man über zu einer „plenitudo caritatis“ des emeritierten Papstes, „einem dritten Status sowohl gegenüber der vorhergehenden Erhebung auf den Stuhl Petri als auch jener der obersten Leitung der Kirche: es ist der ‚dritte Corpus des Papstes‘, jener der operativen Kontinuität im Dienst der Kirche durch das kontemplative Leben“.

Bewunderer Benedikts XVI. „müssen Versuchung widerstehen“


Meines Erachtens müssen die Bewunderer Benedikts XVI. die Versuchung zurückweisen, diese Thesen sich anzueignen, in der Hoffnung, sie zu ihren Gunsten nützen zu können.
Unter konservativen Katholiken gibt es bereits Stimmen, daß die Existenz zweier Päpste für den Fall einer weiteren Verschlimmerung der anhaltenden religiösen Krise, es ermöglicht, den emeritierten Papst Benedikt XVI. dem amtierenden Papst Franziskus entgegenzustellen.
Diese Position ist nicht die der Sedisvakantisten, aber von derselben theologischen Schwäche.
In Krisenzeiten sollte man nicht auf die Menschen schauen, die zerbrechliche und vergängliche Geschöpfe sind, sondern auf die Institutionen und die unvergänglichen Grundsätze der Kirche. Das Papsttum, in dem sich auf vielfältige Weise die Katholische Kirche konzentriert, gründet auf einer starken Theologie, deren Eckpfeiler freigelegt und wiedergewonnen werden müssen. Es gibt vor allem einen Punkt, von dem man nicht abrücken darf. Die allgemeine Lehre der Kirche hat immer unterschieden zwischen der Weihegewalt und der rechtlichen Vollmacht. Erstere wird durch die Sakramente verliehen, zweitere durch göttlichen Auftrag im Fall des Papstes, oder durch kanonischen Auftrag im Falle der Bischöfe und Priester. Die Rechtsvollmacht kommt direkt von Petrus her, der sie seinerseits direkt von Jesus Christus erhalten hat. Alle anderen in der Kirche, vom Höchsten bis zum Geringsten, erhalten sie von Christus durch seinen Stellvertreter, „ut sit unitas in corpore apostolico“ (Heiliger Thomas von Aquin, Ad Gentes IV c.7).
Papst weder Superbischof noch Endpunkt einer sakramentalen Kette

Der Papst ist daher weder ein Superbischof noch der Schlußpunkt einer sakramentalen Kette, die vom einfachen Priester über den Bischof bis zum Papst aufsteigt. Das Episkopat stellt die sakramentale Fülle des Weiheamtes dar, weshalb es über dem Bischof kein höherrangiges Merkmal gibt, das eingeprägt werden könnte. Als Bischof ist der Papst allen anderen Bischöfen gleich.
Wenn der Papst dennoch jeden anderen Bischof überragt, dann nicht wegen eines höheren Weiheamtes, sondern wegen des göttlichen Auftrags, der sich seit Petrus auf jeden seiner Nachfolger überträgt, nicht auf dem Erbweg, sondern durch eine rechtmäßig erfolgte und aus freien Stücken angenommene Wahl. Deshalb könnte der, der den Stuhl Petri besteigt, auch ein einfacher Priester sein oder sogar ein Laie, der nach seiner Wahl zum Bischof geweiht wird. Papst wäre er nicht erst ab dem Augenblick seiner Bischofsweihe, sondern unmittelbar ab dem Augenblick, in dem er seine rechtmäßig erfolgte Wahl annimmt.

Päpstlicher Primat ist rechtlicher, nicht sakramentaler Natur


Der päpstliche Primat ist nicht sakramentaler, sondern rechtlicher Natur. Er besteht in der Vollmacht, die ganze Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten, das heißt mit der höchsten, ordentlichen, unmittelbaren und universellen Jurisdiktion, unabhängig von jeder anderen irdischen Autorität (Art. 3 der dogmatischen Konstitution des Ersten Vatikanischen Konzils Pastor Aeternus).

Der Papst ist mit einem Wort der, der die höchste Jurisdiktionsgewalt hat, die „plenitudo potestatis“, um die Kirche zu leiten. Deshalb ist der Nachfolger des Petrus zuerst Papst und dann erst Bischof von Rom. Er ist Bischof von Rom, weil er Papst ist und nicht Papst, weil er Bischof von Rom ist.

Der Papst beendet gemeinhin sein Amt mit dem Tod, aber seine Jurisdiktionsgewalt ist weder unauslöschlich noch nicht abtretbar. In der Leitung der Kirche gibt es sogenannte Ausnahmefälle, die von den Theologen studiert wurden, wie die Häresie, die physische und moralische Unfähigkeit und der Verzicht, dazu mein Aufsatz „Vicario di Cristo. Il primato di Pietro tra normalità ed eccezione“ (Stellvertreter Christi. Der Primat des Petrus zwischen Normalität und Ausnahme), abgedruckt in Fede e Cultura (Verona 2013, S. 106-138).
Amtsverlust durch Tod, Absetzung oder Verzicht

Der Ausnahmefall Verzicht wurde vor allem nach der Abdankung vom Pontifikat von Cölestin V. studiert, der vom 29. August bis zum 13. Dezember 1294 für dreieinhalb Monate Papst war. Damals kam es zu einer theologischen Diskussion zwischen jenen, die den Rücktritt für ungültig hielten und jenen, die dessen rechtliche und theologische Grundlage verteidigten.
Unter den zahlreichen Stimmen, die sich damals erhoben, um die allgemeine Lehre der Kirche zu verteidigen, ist an Ägidius von Viterbo (1243-1316), Romanus genannt, zu erinnern, Autor des Traktats De renunciatione papae. Ebenso an seinen Schüler Augustinus Triumphus von Ancona (1275-1328), der uns eine beeindruckende Summa de potestate ecclesiastica hinterlassen hat, in der ausführlich sowohl das Problem des Verzichts auf das Pontifikat (q. IV), als auch der Absetzung des Papstes (q. V) behandelt wird. Beide sind Augustiner-Eremiten, waren Schüler des heiligen Thomas von Aquin und gelten als völlig rechtgläubig. Sie gehören zu den entschiedensten Verfechtern des Jurisdiktionsprimats des Papstes gegen die Ansprüche des damaligen Königs von Frankreich und des römisch-deutschen Kaisers.

Papst nicht Papst, weil Bischof von Rom, sondern umgekehrt

Dem Doctor Angelicus folgend (Summa Theologica, 2-2ae, q. 39, a. 3) zeigten sie die Unterscheidung zwischen der „potestas ordinis“ und der „potestas iurisdictionis“ auf. Erstere kommt vom Weihesakrament her, stellt ein unauslöschliches Merkmal dar und ist nicht Gegenstand eines möglichen Verzichts. Zweitere ist rechtlicher Natur, wird nicht durch den unauslöschlichen Charakter der heiligen Weihe eingeprägt und kann daher verlorengehen durch Häresie oder Absetzung oder auch durch Verzicht. Ägidius betonte den Unterschied zwischen „cessio“ und „depositio“, der ein Papst nicht unterworfen werden kann außer wegen einer schwerwiegenden und anhaltenden Häresie. Der entscheidende Beweis, daß die „potestas papalis“ nicht einen unauslöschlichen Charakter einprägt, ist die Tatsache, daß es „keine apostolische Sukzession geben könnte, solange ein häretischer Papst am Leben ist“ (Gigliotti, S. 250).
Diese Lehre, die seit zwanzig Jahrhunderten allgemeine Praxis der Kirche ist, kann daher als göttliches Recht betrachtet werden und als solches ist es unveränderbar.

Konzil ersetzte klares „potestas“ durch zweideutiges „munus“


Das Zweite Vatikanische Konzil hat das Konzept der „potestas“ nicht ausdrücklich abgelehnt, aber beiseitegelegt, indem es mit dem neuen zweideutigen Konzept des „munus“ ersetzt wurde. Artikel 21 von Lumen Gentium scheint zu lehren, daß die Bischofsweihe nicht nur die volle Weihegewalt, sondern auch die Amtsgewalt zu lehren und zu regieren verleiht. Doch in der gesamten Kirchengeschichte wurde der Akt der Bischofsweihe von jenem der missio canonica, der kanonischen Sendung unterschieden, mit der eine Rechts- und Lehrbefugnis erteilt wird.

Diese Zweideutigkeit entspricht der Ekklesiologie der Konzilstheologen und Nachkonzilstheologen (Congar, Ratzinger, de Lubac, von Balthasar, Rahner, Schillebeeckx …), die den Anspruch erhoben, die Sendung der Kirche auf eine sakramentale Funktion zu reduzieren, indem sie den rechtlichen Aspekt zurückdrängten.
Der Theologe Joseph Ratzinger zum Beispiel, obwohl er nicht die Vorstellung von Hans Küng von einer charismatischen, entinstitutionalisierten Kirche teilte, entfernte sich von der Tradition, als er im Primat des Petrus die Fülle des apostolisches Amtes sah, indem er den Amtscharakter an den sakramentalen Charakter koppelte (Johann Auer/Joseph Ratzinger: Die Kirche, das allgemeine Heilssakrament = Kleine Katholische Dogmatik, Bd. 8, Pustet, Regensburg 1983).

Diese sakramentale, aber nicht rechtliche Vorstellung der Kirche begegnet uns heute in der Gestalt des emeritierten Papstes.

„Sakramentales“ Verständnis des Papsttums?

Wenn der Papst, der auf das Pontifikat verzichtet, den Titel eines Emeritus beibehält, will er damit in gewisser Weise sagen, daß er Papst bleibt. Es ist klar, daß in der Definition das Substantiv gegenüber dem Adjektiv überwiegt. Warum aber ist er nach seiner Abdankung noch Papst? Die einzige mögliche Erklärung ist, daß die Wahl zum Papst ihm einen unauslöschlichen Charakter verliehen hat, die auch nicht durch den Verzicht verloren geht. Die Abdankung würde in diesem Fall das Ende der Ausübung der Vollmacht voraussetzen, aber nicht das Ende des päpstlichen Charakters. Dieser dem Papsttum zugesprochene unauslöschliche Charakter kann wiederum nur aus einer ekklesiologischen Sichtweise erklärt werden, der die rechtliche Dimension des Pontifikats der sakramentalen unterordnet.
Es ist möglich, daß Benedikt XVI. diesen Standpunkt teilt, der von Violi und Gigliotti in ihren Veröffentlichungen dargelegt wird. Aber selbst die Eventualität, daß er sich die These der Sakramentalität des Papsttums zu eigen gemacht hätte, bedeutet nicht, daß sie wahr ist. Außer in der Phantasie irgendeines Theologen existiert kein vom rechtlichen Papsttum getrenntes geistliches Papsttum. Wenn der Papst, per definitionem der, der die Kirche leitet, auf die Ausübung der Leitungsgewalt verzichtet, verzichtet er auf das Papsttum. Das Papsttum ist kein geistlicher oder sakramentaler Zustand, sondern ein „Amt“, oder anders gesagt, eine Institution.

Monarchisches Prinzip konstitutives Unterscheidungsmerkmal gegenüber allen Kirchen und Religionen

Die Tradition und die Praxis der Kirche sagen in aller Klarheit, daß nur einer und zwar einer allein Papst ist und die Vollmacht untrennbar mit ihm verbunden ist. Das monarchische Prinzip in Zweifel zu ziehen, das die Kirche trägt, hieße, den mystischen Leib einer untragbaren Zersetzung auszusetzen. Was die Katholische Kirche von jeder anderen Kirche oder Religion unterscheidet ist gerade die Existenz eines einheitlichen Prinzips, das durch eine Person verkörpert wird und das direkt von Gott eingesetzt ist. Die Unterscheidung zwischen der Leitung und der Ausübung der Leitung, die auf das Papstamt nicht anwendbar ist, könnte – wenn schon – zum besseren Verständnis des Unterschieds zwischen Jesus Christus, der unsichtbar die Kirche regiert, und seinem Stellvertreter, der durch göttliche Vollmacht, die sichtbare Regierung ausübt, dienen.
Die Kirche hat ein einziges Haupt und einen einzigen Gründer, Jesus Christus. Der Papst ist der Stellvertreter Jesu Christi, Mensch-Gott, aber im Unterschied zum Gründer der Kirche, der in seinen beiden Naturen, der menschlichen und der göttlichen vollkommen ist, ist der römische Papst nur menschliche Person, dem die Merkmale der Göttlichkeit fehlen.
Neigung zur Vergöttlichung des Menschlichen – Vermenschlichung des Göttlichen

Heute neigen wir zur Vergöttlichung, zur Verabsolutierung dessen, was in der Kirche menschlich ist, die Kirchenvertreter, und hingegen zur Vermenschlichung, zur Relativierung dessen, was in der Kirche göttlich ist: ihr Glauben, ihre Sakramente, ihre Tradition. Aus diesem Fehler erwachsen schwerwiegende Folgen auch auf psychologischer und geistlicher Ebene.

Der Papst ist ein menschliches Geschöpf, wenn auch mit einer göttlichen Sendung ausgestattet. Ihm wurde keine Sündenlosigkeit verliehen und die Unfehlbarkeit ist ein Charisma, das er nur unter präzisen Bedingungen ausüben kann. Er kann sich, wenn er nicht ex cathedra spricht und nicht das immergültige und unveränderliche Lehramt der Kirche darlegt, in politischer, pastoraler und doktrineller Hinsicht irren. Das ändert nichts daran, daß dem Papst die höchsten Ehren erwiesen werden müssen, die einem Mensch erwiesen werden können und daß seiner Person authentische Verehrung entgegengebracht werden muß, wie dies die Heiligen immer taten.
Bis zum Beweis des Gegenteils ist Franziskus rechtmäßig erwählter Papst

Man kann über die Absichten Benedikts XVI. und seine Ekklesiologie diskutieren, aber es ist sicher, daß man zur gleichen Zeit nur einen Papst haben kann und daß dieser Papst bis zum Beweis des Gegenteils Franziskus ist, der am 13. März 2013 rechtmäßig erwählt wurde.
Papst Franziskus kann kritisiert werden, auch hart, wenn auch immer mit dem nötigen Respekt, aber er ist bis zu seinem Tod oder dem eventuellen Verlust seines Pontifikats als rechtmäßiger Papst anzuerkennen.

Benedikt XVI. hat nicht nur auf einen Teil seines Pontifikats verzichtet, sondern auf das ganze Pontifikat. Und Franziskus ist nicht nur ein Teilzeit-Papst, sondern ganz Papst.
Wie er seine Vollmacht ausübt, ist natürlich eine andere Sache.

Aber auch in diesem Fall bieten uns die Theologie und der sensus fidei die Instrumente, um alle theologischen und kanonischen Probleme, die in Zukunft auftreten könnten, zu lösen.


Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi

Bild: Corrispondenza Romana


http://www.katholisches.info/2014/09/15/...chung-erliegen/

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#2

RE: Es gibt nur einen Papst – Katholiken dürfen nicht progressiver Versuchung erliegen

in Katechese 11.02.2017 18:41
von Tomás • 33 Beiträge

Der letzte Papst, Pius XII., starb im Jahr 1958. Seitdem gibt es weder einen noch zwei Päpste. Ratzinger war der Chef der Konzilssekte und Bergoglio ist es.

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#3

RE: Es gibt nur einen Papst – Katholiken dürfen nicht progressiver Versuchung erliegen

in Katechese 11.02.2017 19:00
von Blasius • 3.825 Beiträge

Hallo Tomás.

ganz aktuell:

„Franziskus fühlt sich von Benedikt XVI. unterstützt“


Archivbild: Benedikt XVI. und P. Lombardi

11/02/2017

11. Februar 2013 – es sind schon vier Jahre vergangen – Benedikt XVI. verkündet seinen Amtsverzicht auf den Stuhl Petri. Der emeritierte Papst lebt zwar seitdem – und wie er auf eigenen Wunsch äußerte – abgeschieden „von der Welt“ und dient der „im Gebet“. Er unterstützt aber auch seinen Nachfolger, wie der ehemalige Papstsprecher Federico Lombardi gegenüber Radio Vatikan sagt. Diese Unterstützung für seinen Nachfolger gibt es in vielfältiger Weise, wie Jesuitenpater Lombardi betont. Pater Lombardi leitet seit einem halben Jahr die vatikanische Stiftung „Joseph Ratzinger - Benedikt XVI.“ Das Verhältnis zwischen Benedikt XVI. und Franziskus sei gut.
Was Benedikt XVI. vor vier Jahren getan habe, sei und bleibe auch eine „ganz ungewöhnliche Geste“, so Lombardi. Er treffe Benedikt XVI. „gelegentlich“. So habe der Jesuitenpater den emeritierten Papst in den vergangenen Monat oft besucht. Benedikt XVI. sei geistig und intellektuell vollkommen hell und präsent. Allerdings ließen die körperlichen Kräfte in seinem Alter von fast 90 Jahren nach. „Man begegnet einem alten Menschen, der mit dem Verlauf der Zeit etwas gebrechlich geworden ist, der geistig voll da ist, und den zu treffen eine riesige Freude bereitet“, so Lombardi.
Zum Verhältnis zu seinem Nachfolger sagte Lombardi, dass es neben dem Gebet auch gelegentliche Treffen und Besuche, Telefongespräche sowie viele Zeichen der Freundschaft, des Respekts und der geistlichen Verbundenheit gebe.

(rv/kna 11.02.2017 mg)

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#4

RE: Es gibt nur einen Papst – Katholiken dürfen nicht progressiver Versuchung erliegen

in Katechese 11.02.2017 19:18
von Tomás • 33 Beiträge

Daß das Verhältnis zwischen Bergoglio und Ratzinger gut ist, ist ganz natürlich. Beide sind Häretiker. Der eine war Scheinpapst und der andere ist es. Gleich und Gleich gesellt sich eben gerne.

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#5

RE: Es gibt nur einen Papst – Katholiken dürfen nicht progressiver Versuchung erliegen

in Katechese 11.02.2017 19:32
von Blasius • 3.825 Beiträge

Hallo lieberTomás,

Daß das Verhältnis zwischen Bergoglio und Ratzinger gut ist, ist ganz natürlich. Beide sind Häretiker. Der eine war Scheinpapst und der andere ist es. Gleich und Gleich gesellt sich eben gerne.

Wenige Gläubige denken so wie Du.

Es ist den meißten Mitgliedern der kath.Kirche gleichgültig wie es in wirklichkeit
sein könnte- oder ist.

Es ist müßig darüber zu diskutieren, es wird bleiben wie es ist und immer wahr.


Liebe Grüße, Blasius

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